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Insolvenzprofil
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Die Abrechnung von Rezepten jeder Art gegenüber Kostenträgern.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AvP Deutschland GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf anhängig. Im Verfahren sind verschiedene Bekanntgaben ergangen. Zunächst wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt. Später wurde eine Abschlagsverteilung auf die Insolvenzforderungen im Rang 0 angekündigt. Laut dem Verteilungsverzeichnis beträgt die Summe der derzeit uneingeschränkt zu berücksichtigenden Forderungen der Insolvenzgläubiger im Rang 0 292.807.457,52 EUR. Die Summe der derzeit unter Ausfallbeschränkung festgestellten Forderungen beträgt 157.381.200,67 EUR. Für die Verteilung steht insgesamt ein Betrag von 117.049.051,19 EUR zur Verfügung. Davon sind 76.129.938,78 EUR auf die uneingeschränkt festgestellten Forderungen vorgesehen, während für die unter Ausfallbeschränkung festgestellten Forderungen ein Betrag von 40.919.112,41 EUR zurückbehalten wird. Gläubiger bestrittener Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger wurden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Massegläubiger wurden auf die Ausschlussfrist des § 206 InsO hingewiesen. Einwendungen gegen das Verteilungsverzeichnis können innerhalb einer Woche nach Ablauf der Ausschlussfrist nach § 189 Abs. 1 InsO erhoben werden. Zudem wird auf das Gläubigerinformationssystem (GIS) sowie auf die Übersendung aktueller Tabellenauszüge an Gläubiger mit geänderten Forderungsständen hingewiesen. Für bestrittene Forderungen wird auf eine Veröffentlichung des Insolvenzverwalters verwiesen.
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