Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AW Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Beim Bahnwärter 1, 89257 Illertissen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Memmingen HRB 20810
EUID
DED2505V.HRB20810
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Memmingen
Aktenzeichen
IN 77/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Winterhoff
Adresse
Söflinger Straße 70, 89077 Ulm
Telefon
+49(731)8507720
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.06.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Aufbau und Installation von Photovoltaikanlagen und Energiespeichersystemen sowie von Solarthermie; Erbringung von allgemeinen Tätigkeiten im Bereich der Montage auf Baustellen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AW Bau GmbH ist am 09.06.2026 um 11:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Zur Sicherung des Schuldnervermögens sind gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam; dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Winterhoff bestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: IN 77/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
AW Bau GmbH, Beim Bahnwärter 1, 89257 Illertissen, vertreten durch den Geschäftsführer Wilhelm Alexander
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 20810
- Schuldnerin -
Verfahrensbe…
Az.: IN 77/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
AW Bau GmbH, Beim Bahnwärter 1, 89257 Illertissen, vertreten durch den Geschäftsführer Wilhelm Alexander
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 20810
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Tittus & Partner mbB Rechtsanwälte, Hauptstraße 23, 89264 Weißenhorn, Gz.: 163/26 JT06 ch
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 09.06.2026 um 11:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Michael Winterhoff, Söflinger Straße 70, 89077 Ulm, Telefon: +49(731)8507720, Telefax: +49(731)85077277, Email: ulm@jbw-law.eu.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstr. 60
89231 Neu-Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 09.06.2026
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