Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AW-Straße GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Prager Straße 258, 04289 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 33610
EUID
DEU1308.HRB33610
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 2196/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
12.03.2024 , 10:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.04.2024
Widerspruchsfrist
27.05.2024
Forderungsanmeldefrist nachrangiger Forderungen
02.10.2024
Widerspruchsfrist nachrangiger Forderungen
30.10.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Immobilien und die Bauprojektentwicklung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Leipzig hat am 12.03.2024 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren über das eigene Vermögen der AW-Straße GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Jacobs bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 26.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 27.05.2024 beim Amtsgericht Leipzig einzureichen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AW-Straße GmbH ist am 12.03.2024 um 10:30 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Jacobs bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 26.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AW-Straße GmbH ist am 12.03.2024 um 10:30 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Jacobs bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 26.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 27.05.2024 beim Amtsgericht Leipzig einzureichen. Später wurden die Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen 38 und 39 bis zum 02.10.2024 anzumelden. Die Prüfung dieser nachträglich angemeldeten nachrangigen Forderungen im schriftlichen Verfahren wurde angeordnet. Gläubigern, dem Insolvenzverwalter und der Schuldnerin wird Gelegenheit gegeben, bis zum 30.10.2024 den Forderungen zu widersprechen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2196/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AW-Straße GmbH, Prager Straße 258, 04289 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 33610
vertreten durch den Geschäftsführer Vladyslav Chyrva
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
ergeht…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2196/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AW-Straße GmbH, Prager Straße 258, 04289 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 33610
vertreten durch den Geschäftsführer Vladyslav Chyrva
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
ergeht am 12.03.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 12.03.2024 um 10:30 Uhr das Insolvenz-
verfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Thomas Jacobs
Tschaikowskistraße 2
04105 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 303850
Telefax: 0341 3038511
Email geschäftlich: leipzig@brinkmann-partner.de
bestellt.
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 26.04.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin
in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
4. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 27.05.2024 beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig schriftlich einzureichen.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektroni-
sche Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektroni-
scher-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://jus-
tiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2196/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AW-Straße GmbH, Prager Straße 258, 04289 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 33610
vertreten durch den Geschäftsführer Vladyslav Chyrva
- wurden die Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forde…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2196/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AW-Straße GmbH, Prager Straße 258, 04289 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 33610
vertreten durch den Geschäftsführer Vladyslav Chyrva
- wurden die Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen 38, 39 bis zum 02.10.2024 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Tschaikowskistraße 2, 04105 Leipzig, Telefax: 0341 3038511, Telefon geschäftlich: 0341 303850, Email geschäftlich: leipzig@brinkmann-partner.de
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren wurde angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 30.10.2024 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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