Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
B & F Brüggemann & Freunde Agentur für dialogische Markenführung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 4669
EUID
DER2707.HRB4669
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
77 IN 20/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.04.2026 , 11:27 Uhr
Eröffnung
01.07.2026 , 09:12 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.09.2026
Berichtstermin
01.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Münster hat am 17.04.2026 um 11:27 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der B & F Brüggemann & Freunde Agentur für dialogische Markenführung GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 4669, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die gesetzlichen Vertreter der Schuldnerin sind die Geschäftsführer Andreas Romanowski und Ulrich Brüggemann. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs aus Bocholt bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Das Amtsgericht Münster hat am 17.04.2026 um 11:27 Uhr vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der B & F Brüggemann & Freunde Agentur für dialogische Markenführung GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren ist am 01.07.2026 um 09:12 …
Das Amtsgericht Münster hat am 17.04.2026 um 11:27 Uhr vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der B & F Brüggemann & Freunde Agentur für dialogische Markenführung GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren ist am 01.07.2026 um 09:12 Uhr wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs ist als Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 10.09.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 01.10.2026. Die Unterlagen werden ab dem 17.09.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 20/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 4669 eingetragenen B & F Brüggemann & Freunde Agentur für dialogische Markenführung GmbH, Lise-Meitner-Straße 18, 46325 Borken, frühere Anschrift: Nordring 14, …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 20/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 4669 eingetragenen B & F Brüggemann & Freunde Agentur für dialogische Markenführung GmbH, Lise-Meitner-Straße 18, 46325 Borken, frühere Anschrift: Nordring 14, 46325 Borken,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Romanowski, Nordring 14, 46325 Borken und Herrn Ulrich Brüggemann, Nordring 14, 46325 Borken
Geschäftszweig: Beratung, Planung, Entwicklung und Organisation dialogischer Kommunikation
ist am 17.04.2026, um 11:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs, Meckenemstraße 14, 46395 Bocholt bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
77 IN 20/26
Amtsgericht Münster, 17.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 20/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 4669 eingetragenen B & F Brüggemann & Freunde Agentur für dialogische Markenführung GmbH, Lise-Meitner-Straße 18, 46325 Borken, frühere Anschrift: Nordring 14, 46325 Borken,, gesetzlich vertreten …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 20/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 4669 eingetragenen B & F Brüggemann & Freunde Agentur für dialogische Markenführung GmbH, Lise-Meitner-Straße 18, 46325 Borken, frühere Anschrift: Nordring 14, 46325 Borken,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Romanowski, Nordring 14, 46325 Borken und Herrn Ulrich Brüggemann, Nordring 14, 46325 Borken
Geschäftszweig: Beratung, Planung, Entwicklung und Organisation dialogischer Kommunikation
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2026, um 09:12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.04.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs, Meckenemstraße 14, 46395 Bocholt.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 01.10.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 17.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
Volksbank Bocholt eG, IBAN: DE50 4286 0003 8501 1832 13, BIC: GENODEM1BOH.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
77 IN 20/26
Münster, 01.07.2026
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