Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 3372
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Insolvenzprofil
B-GE-HA Heizung Sanitär Bicking Gerhardt Haustechnik GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gründelbusch 29, 58099 Hagen
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRA 3372
EUID
DER2602.HRA3372
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
103 IN 108/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Sebastian Henneke
Adresse
Arndtstr. 30, 44135 Dortmund
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.07.2025 , 13:34 Uhr
Eröffnung
22.09.2025 , 15:41 Uhr
Aufhebung
06.10.2025
Forderungsanmeldefrist
27.10.2025
Berichtstermin
17.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der B-GE-HA Heizung Sanitär Bicking Gerhardt Haustechnik GmbH & Co. KG ist am 22.09.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 04.07.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Dr. Sebastian Henneke zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren ist aufgrund von Masseunzulänglichkeit aufgehoben worden. Die Anzeige der Masseunzulänglichkeit ist am 01.10.2025 bei Gericht eingegangen, woraufhin das Verfahren mit Beschluss vom 06.10.2025 aufgehoben wurde. Vor der Aufhebung waren Forderungen bis zum 27.10.2025 anzumelden und ein Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin auf den 17.11.2025 festgelegt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 108/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRA 3372 eingetragenen B-GE-HA Heizung Sanitär Bicking Gerhardt Haustechnik GmbH & Co. KG, Gründelbusch 29, 58099 Hagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesel…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 108/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRA 3372 eingetragenen B-GE-HA Heizung Sanitär Bicking Gerhardt Haustechnik GmbH & Co. KG, Gründelbusch 29, 58099 Hagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 3444 eingetragene Bicking Verwaltungs GmbH, Gründelbusch 29, 58099 Hagen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Bicking, Am Bergelchen 22, 59955 Winterberg,
ist am 13.04.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
103 IN 108/25
Amtsgericht Hagen, 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 73/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRA 3372 eingetragenen B-GE-HA Heizung Sanitär Bicking Gerhardt Haustechnik GmbH & Co. KG, Gründelbusch 29, 58099 Hagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich hafte…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 73/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRA 3372 eingetragenen B-GE-HA Heizung Sanitär Bicking Gerhardt Haustechnik GmbH & Co. KG, Gründelbusch 29, 58099 Hagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 3444 eingetragene Bicking Verwaltungs GmbH, Gründelbusch 29, 58099 Hagen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Bicking,
ist am 04.07.2025, um 13:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Sebastian Henneke, Arndtstr. 30, 44135 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
103 IN 73/25
Amtsgericht Hagen, 04.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 108/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRA 3372 eingetragenen B-GE-HA Heizung Sanitär Bicking Gerhardt Haustechnik GmbH & Co. KG, Gründelbusch 29, 58099 Hagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handel…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 108/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRA 3372 eingetragenen B-GE-HA Heizung Sanitär Bicking Gerhardt Haustechnik GmbH & Co. KG, Gründelbusch 29, 58099 Hagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 3444 eingetragene Bicking Verwaltungs GmbH, Gründelbusch 29, 58099 Hagen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Bicking,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 22.09.2025, um 15:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie der am 28.04.2025 und 07.07.2025 eingegangenen Anträge zweier Gläubiger.
Zugleich werden die Verfahren 103 IN 108/25 und 103 IN 104/25 und 103 IN 73/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Sebastian Henneke, Arndtstr. 30, 44135 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.11.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 03.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 279 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
103 IN 108/25
Hagen, 22.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 108/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRA 3372 eingetragenen B-GE-HA Heizung Sanitär Bicking Gerhardt Haustechnik GmbH & Co. KG, Gründelbusch 29, 58099 Hagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesel…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 108/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRA 3372 eingetragenen B-GE-HA Heizung Sanitär Bicking Gerhardt Haustechnik GmbH & Co. KG, Gründelbusch 29, 58099 Hagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 3444 eingetragene Bicking Verwaltungs GmbH, Gründelbusch 29, 58099 Hagen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Bicking, Am Bergelchen 22, 59955 Winterberg,
ist am 01.10.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
103 IN 108/25
Amtsgericht Hagen, 06.10.2025
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