Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Handwerkerleistungen (ohne eigene Tätigkeit nach der Handwerksordnung und ohne Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung - Makler - Bauträger - Baubetreuer -).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der B & H KomplettBau UG in Rodenbach ist am 22.01.2026 mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse gemäß § 211 InsO eingestellt worden. Zuvor hatte das Amtsgericht Kaiserslautern am 15.10.2025 die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann festgesetzt. Am selben Tag wurde ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 08.12.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum konnten Widersprüche, Einwendungen gegen die beabsichtigte Verfahrenseinstellung, die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis eingelegt werden. Der Insolvenzverwalter hatte dem Gericht zuvor am 16.10.2025 angezeigt, dass eine Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand belief sich auf 10.944,21 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 40.878,05 EUR zu berücksichtigen waren.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 121/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B & H KomplettBau UG, Hauptstraße 73, 67688 Rodenbach, - vertr. d. d. Geschäftsführerin Ilona Stahlschmitt, wohnhaft ebenda, (AG Kaiserslautern, HRB 32197), vertr. d.: Wieschemann, Karmeinsky, Wiebelt, Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern, (Bevollmächtigte/er)…
1 IN 121/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B & H KomplettBau UG, Hauptstraße 73, 67688 Rodenbach, - vertr. d. d. Geschäftsführerin Ilona Stahlschmitt, wohnhaft ebenda, (AG Kaiserslautern, HRB 32197), vertr. d.: Wieschemann, Karmeinsky, Wiebelt, Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern, (Bevollmächtigte/er), ist das Verfahren am 22.01.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 121/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B & H KomplettBau UG, Hauptstraße 73, 67688 Rodenbach, - vertr. d. d. Geschäftsführerin Ilona Stahlschmitt, wohnhaft ebenda, (AG Kaiserslautern, HRB 32197), vertr. d.: Wieschemann, Karmeinsky, Wiebelt, Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern, (Bevollmächtigte/er)…
1 IN 121/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B & H KomplettBau UG, Hauptstraße 73, 67688 Rodenbach, - vertr. d. d. Geschäftsführerin Ilona Stahlschmitt, wohnhaft ebenda, (AG Kaiserslautern, HRB 32197), vertr. d.: Wieschemann, Karmeinsky, Wiebelt, Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern, (Bevollmächtigte/er), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.08.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 15.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 121/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B & H KomplettBau UG, Hauptstraße 73, 67688 Rodenbach, - vertr. d. d. Geschäftsführerin Ilona Stahlschmitt, wohnhaft ebenda, (AG Kaiserslautern, HRB 32197), vertr. d.: Wieschemann, Karmeinsky, Wiebelt, Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern, (Bevollmächtigte/er)…
1 IN 121/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B & H KomplettBau UG, Hauptstraße 73, 67688 Rodenbach, - vertr. d. d. Geschäftsführerin Ilona Stahlschmitt, wohnhaft ebenda, (AG Kaiserslautern, HRB 32197), vertr. d.: Wieschemann, Karmeinsky, Wiebelt, Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern, (Bevollmächtigte/er), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kaiserslautern zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim, Tel.: 0621/432928-0, Fax: 0621/432928-27, E-Mail: mannheim@brinkmann-partner.de, Internet: mannheim@brinkmann-partner.de, www. brinkmann-partner.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 10.944,21 EUR (Quote: 0,00 %) abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 40.878,05 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Kaiserslautern, 16.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 121/21: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der B & H KomplettBau UG, Hauptstraße 73, 67688 Rodenbach, - vertr. d. d. Geschäftsführerin Ilona Stahlschmitt, wohnhaft ebenda, (AG Kaiserslautern, HRB 32197), vertr. d.: Wieschemann, Karmeinsky, Wiebelt, Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern, (Bevollmächtigte…
1 IN 121/21: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der B & H KomplettBau UG, Hauptstraße 73, 67688 Rodenbach, - vertr. d. d. Geschäftsführerin Ilona Stahlschmitt, wohnhaft ebenda, (AG Kaiserslautern, HRB 32197), vertr. d.: Wieschemann, Karmeinsky, Wiebelt, Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern, (Bevollmächtigte/er), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 08.12.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
e) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 15.10.2025
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