Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
B. K. - Estrich- und Fußboden-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lanterstr. 34 c, 46539 Dinslaken
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 9994
EUID
DER1202.HRB9994
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
64 IN 223/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
25.03.2024 , 15:35 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.05.2024
Berichtstermin
21.06.2024
Prüfungstermin
10.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
die handwerkliche Errichtung und Herstellung von Estrich und Fußbodenarbeiten im Wohn- und Gewerbebau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der B. K. - Estrich- und Fußboden-GmbH, Dinslaken, ist am 25.03.2024 um 15:35 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag der Schuldnerin ist am 14.12.2023 bei Gericht eingegangen. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 08.01.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Eröffnung ist Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.05.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 21.06.2024. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Die Forderungstabelle und der Bericht des Verwalters werden ab dem 24.05.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen. Das Verfahren wird vorerst schriftlich durchgeführt, eine Gläubigerversammlung wird nicht einberufen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der B. K. - Estrich- und Fußboden-GmbH, Dinslaken, ist am 25.03.2024 um 15:35 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 14.12.2023. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 08.01.2024 angeordnet worden. Zum Insolve…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der B. K. - Estrich- und Fußboden-GmbH, Dinslaken, ist am 25.03.2024 um 15:35 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 14.12.2023. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 08.01.2024 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs, Bocholt, ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 10.05.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 21.06.2024. Nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen sollen im schriftlichen Verfahren geprüft werden; der entsprechende Prüfungsstichtag ist der 10.03.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 223/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 9994 eingetragenen B. K. - Estrich- und Fußboden-GmbH, Lanterstr. 34c, 46539 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fajik Salesevic, Ebertst…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 223/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 9994 eingetragenen B. K. - Estrich- und Fußboden-GmbH, Lanterstr. 34c, 46539 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fajik Salesevic, Ebertstr. 77b, 47475 Kamp-Lintfort
ist am 08.01.2024, um 13:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs, Meckenemstr. 14, 46395 Bocholt bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
64 IN 223/23
Amtsgericht Duisburg, 08.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 223/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 9994 eingetragenen B. K. - Estrich- und Fußboden-GmbH, Lanterstr. 34c, 46539 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fajik Salesevic, Ebertstr. 77b, 47475 Kamp-Lintfort,
…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 223/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 9994 eingetragenen B. K. - Estrich- und Fußboden-GmbH, Lanterstr. 34c, 46539 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fajik Salesevic, Ebertstr. 77b, 47475 Kamp-Lintfort,
Unternehmensgegenstand: handwerkliche Errichtung und Herstellung von Estrich und Fußbodenarbeiten im Wohn- und Gewerbebau
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 25.03.2024, um 15:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs, Meckenemstr. 14, 46395 Bocholt.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 21.06.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 24.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
Volksbank Bocholt eG, IBAN DE39428600038501102319.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
64 IN 223/23
Duisburg, 25.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 223/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 9994 eingetragenen B. K. - Estrich- und Fußboden-GmbH, Lanterstr. 34c, 46539 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fajik Salesevic, Ebertstr. 77b, 47…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 223/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 9994 eingetragenen B. K. - Estrich- und Fußboden-GmbH, Lanterstr. 34c, 46539 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fajik Salesevic, Ebertstr. 77b, 47475 Kamp-Lintfort
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 niedergelegt.
64 IN 223/23
Amtsgericht Duisburg, 27.01.2025
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