Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 26009
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Insolvenzprofil
B. L. Versicherungsdienst UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Dorneystr. 2, 44149 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 26009
EUID
DER2402.HRB26009
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
256 IN 124/18
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Grund
Adresse
Ostenhellweg 53, 44135 Dortmund
Termine & Fristen
Fristende Kostenvorschuss
28.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Investment- und Fondsanlagen und sonstigen Kapitalanlagen und von Finanzierungen sowie die Übernahme aller Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit solchen Vermittlungen stehen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B. L. Versicherungsdienst UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Dortmund ist die Masse unzureichend, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es wurde die Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß §§ 207, 5 weitgehend vorbereitet, sofern nicht bis zum 28.10.2025 ein Kostenvorschuss in Höhe von 3.000,00 EUR bei der Zahlstelle Dortmund eingezahlt wird. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Grund hat die Schlussrechnung vorgelegt, wonach die Masse 2.578,49 EUR beträgt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 64.540,59 EUR, wobei für die Verteilung ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung steht. Das Gericht hat der Schlussverteilung bereits zugestimmt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind in Höhe von insgesamt 1.595,58 EUR festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 124/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26009 eingetragenen B. L. Versicherungsdienst UG (haftungsbeschränkt), Dorneystr. 2, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Bak, Stenbocke …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 124/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26009 eingetragenen B. L. Versicherungsdienst UG (haftungsbeschränkt), Dorneystr. 2, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Bak, Stenbocke 15, 44388 Dortmund
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.310 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.310 eingesehen werden.
256 IN 124/18
Amtsgericht Dortmund, 28.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 124/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26009 eingetragenen B. L. Versicherungsdienst UG (haftungsbeschränkt), Dorneystr. 2, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Bak, Stenboc…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 124/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26009 eingetragenen B. L. Versicherungsdienst UG (haftungsbeschränkt), Dorneystr. 2, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Bak, Stenbocke 15, 44388 Dortmund
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 64.540,59 EURFür die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.310 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
256 IN 124/18
Amtsgericht Dortmund, 16.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 124/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26009 eingetragenen B. L. Versicherungsdienst UG (haftungsbeschränkt), Dorneystr. 2, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Bak, Stenboc…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 124/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26009 eingetragenen B. L. Versicherungsdienst UG (haftungsbeschränkt), Dorneystr. 2, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Bak, Stenbocke 15, 44388 Dortmund
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Marc Franke, Westricher Straße 32, 44388 Dortmund
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Andreas Grund, Ostenhellweg 53, 44135 Dortmund
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung 1.031,40 EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen 309,42 EUR
Zwischensumme 1.340,82 EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 1.340,82 EUR 254,76 EUR
Endbetrag 1.595,58 EUR
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 17.04.2019 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 2.578,49 EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 1.031,40 EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV beträgt unter Berücksichtigung von 8 Gläubigern 1.000,00 EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 05.08.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.310 eingesehen werden.
256 IN 124/18
Amtsgericht Dortmund, 16.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 124/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26009 eingetragenen B. L. Versicherungsdienst UG (haftungsbeschränkt), Dorneystr. 2, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Bak, Stenboc…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 124/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26009 eingetragenen B. L. Versicherungsdienst UG (haftungsbeschränkt), Dorneystr. 2, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Bak, Stenbocke 15, 44388 Dortmund
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Marc Franke, Westricher Straße 32, 44388 Dortmund
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 28.10.2025 einen Kostenvorschuss in Höhe von 3 000,00 EUR bei der Zahlstelle Dortmund, Bundesbank IBAN DE04440000000044001510 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung des Verwalters zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.310 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
256 IN 124/18
Amtsgericht Dortmund, 16.09.2025
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