Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
B & M Textil & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
KG
Bundesland
Sachsen
Adresse
Karlsbader Straße 11, 09465 Sehmatal
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRA 3068
EUID
DEU1206.HRA3068
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
401 IN 1845/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
29.01.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der B & M Textil GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Amtsgericht Chemnitz hat am 15.01.2025 eine Entscheidung erlassen, wonach die Tagesordnung zur Gläubigerversammlung um den Punkt der Zustimmung zur Veräußerung des Unternehmens ergänzt wird. Die Veräußerung umfasst das Grundvermögen, die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie das immaterielle Vermögen unter Übernahme von sechs Arbeitsverhältnissen an die BOXOM GmbH. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1845/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B & M Textil GmbH & Co. KG, vertr. d. d. phG B & M Textil Verwaltungs GmbH Karlsbader Straße 11, 09465 Sehmatal-Cranzahl, Amtsgericht Chemnitz , HRA 3068
vertreten durch die Komplementärin B & M Textil V…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1845/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B & M Textil GmbH & Co. KG, vertr. d. d. phG B & M Textil Verwaltungs GmbH Karlsbader Straße 11, 09465 Sehmatal-Cranzahl, Amtsgericht Chemnitz , HRA 3068
vertreten durch die Komplementärin B & M Textil Verwaltungs GmbH
ergeht am 15.01.2025 nachfolgende Entscheidung:
Die Tagesordnung zur Gläubigerversammlung am 29.01.2025 wird um folgenden Punkt ergänzt:
I.)
Zustimmung zur Veräußerung des Unternehmens, bestehend aus
- dem Grundvermögen (Flurstücke 439/2, 439/10 und 439/4) zum Kaufpreis in Höhe von
€ € 510.000,00,
- der Betriebs- und Geschäftsausstattung zum Kaufpreis in Höhe von € € 98.375,90 sowie
- des immateriellen Vermögens (Geschäftsgeheimnisse, Marke, Kundenstamm) zum
Kaufpreis in Höhe von € € 7.000,00
unter Übernahme der sechs verbleibenden Arbeitsverhältnisse (§ 613a BGB) an die BOXOM
GmbH (HRB 29715 des Amtsgerichts Chemnitz), vertreten durch den Geschäftsführer Niklas
Weisel, Karlsbader Straße 11, 09465 Sehmatal-Cranzahl
II.)
Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1845/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der B & M Textil GmbH & Co. KG, vertr. d. d. phG B & M Textil Verwaltungs GmbH Karlsbader Straße 11, 09465 Sehmatal-Cranzahl, Amtsgericht Chemnitz , HRA 3068
vertreten durch die Komplementärin B & …
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1845/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der B & M Textil GmbH & Co. KG, vertr. d. d. phG B & M Textil Verwaltungs GmbH Karlsbader Straße 11, 09465 Sehmatal-Cranzahl, Amtsgericht Chemnitz , HRA 3068
vertreten durch die Komplementärin B & M Textil Verwaltungs GmbH
ergeht am 17.09.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 17.09.2024 um 10:08 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Nils Freudenberg
Ulmenstraße 14
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382260
Telefax: 0371 3822623
Email geschäftlich: freudenberg@tiefenbacher.de
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
(...)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1845/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B & M Textil GmbH & Co. KG, vertr. d. d. phG B & M Textil Verwaltungs GmbH Karlsbader Straße 11, 09465 Sehmatal-Cranzahl, Amtsgericht Chemnitz , HRA 3068
vertreten durch die Komplementärin B & M Textil V…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1845/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B & M Textil GmbH & Co. KG, vertr. d. d. phG B & M Textil Verwaltungs GmbH Karlsbader Straße 11, 09465 Sehmatal-Cranzahl, Amtsgericht Chemnitz , HRA 3068
vertreten durch die Komplementärin B & M Textil Verwaltungs GmbH
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 01.11.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1845/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B & M Textil GmbH & Co. KG, vertr. d. d. phG B & M Textil Verwaltungs GmbH Karlsbader Straße 11, 09465 Sehmatal-Cranzahl, Amtsgericht Chemnitz , HRA 3068
vertreten durch die Komplementärin B & M Textil V…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1845/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B & M Textil GmbH & Co. KG, vertr. d. d. phG B & M Textil Verwaltungs GmbH Karlsbader Straße 11, 09465 Sehmatal-Cranzahl, Amtsgericht Chemnitz , HRA 3068
vertreten durch die Komplementärin B & M Textil Verwaltungs GmbH
ergeht am 01.11.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Herstellung technischer Textilien) wird am 01.11.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Nils Freudenberg
Ulmenstraße 14
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382260
Telefax: 0371 3822623
Email geschäftlich: freudenberg@tiefenbacher.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 18.12.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 29.01.2025
09:30 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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