Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bachmann Glas & Design Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 118126
EUID
DEF1103R.HRB118126
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
36b IN 2219/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
31.03.2025
Einwendungsfrist
25.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bachmann Glas & Design Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sind folgende Verfahrensschritte erfolgt: Am 10.03.2025 wurde die Regelvergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters auf Basis eines Vermögenswertes von 10.178,22 EUR festgesetzt. Ebenfalls am 10.03.2025 erfolgte die Anordnung der Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) im schriftlichen Verfahren; die Widerspruchsfrist hierfür endete am 31.03.2025. Am 13.06.2025 wurde beschlossen, den Schlusstermin im schriftlichen Verfahren durchzuführen, wobei Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung bis zum 25.07.2025 einzureichen sind. In diesem Zusammenhang wurde die Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt, wobei Forderungen in Höhe von 20.175,82 EUR einem Massebestand von 9.256,74 EUR gegenüberstehen. Das Verfahren ist am 04.05.2026 nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 Abs. 1 InsO aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 2219/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bachmann Glas & Design Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Stübbenstraße 3, 10779 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bodo Bachmann,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 118126 B
- Schuldnerin…
36b IN 2219/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bachmann Glas & Design Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Stübbenstraße 3, 10779 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bodo Bachmann,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 118126 B
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 04.05.2026 beschlossen:
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 Abs. 1 InsO
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 2219/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bachmann Glas & Design Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Stübbenstraße 3, 10779 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bodo Bachmann
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 118126
- Schuldnerin -
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hat…
36b IN 2219/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bachmann Glas & Design Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Stübbenstraße 3, 10779 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bodo Bachmann
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 118126
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 13.06.2025 beschlossen:
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 25.07.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 20.175,82 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 9.256,74 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 2219/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bachmann Glas & Design Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Stübbenstraße 3, 10779 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bodo Bachmann
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 118126
- Schuldnerin -
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hat…
36b IN 2219/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bachmann Glas & Design Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Stübbenstraße 3, 10779 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bodo Bachmann
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 118126
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 13.06.2025 beschlossen:
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 20.175,82 EUR steht ein Betrag von 9.256,74 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 2219/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bachmann Glas & Design Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Stübbenstraße 3, 10779 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bodo Bachmann,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 118126 B
- Schuldnerin…
36b IN 2219/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bachmann Glas & Design Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Stübbenstraße 3, 10779 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bodo Bachmann,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 118126 B
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 10.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.03.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 2219/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bachmann Glas & Design Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Stübbenstraße 3, 10779 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bodo Bachmann,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 118126 B
- Schuldnerin -…
36b IN 2219/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bachmann Glas & Design Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Stübbenstraße 3, 10779 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bodo Bachmann,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 118126 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 10.03.2025 beschlossen:
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenen Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 10.178,22 EUR nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.03.2025
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