Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BAD ONE GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 210057
EUID
DEP2305.HRB210057
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
905 IN 433/19 - 9 -
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Karina Schwarz
Adresse
Bertastraße 10, 30159 Hannover
Telefon
0511 475339-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anzeige Schlussverteilung
13.02.2025
Festsetzung Vergütung
13.02.2025
Stichtag Gläubigerversammlung
10.04.2025
Aufhebung
04.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAD ONE GmbH ist am 04.03.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hatte die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz am 13.02.2025 die beabsichtigte Schlussverteilung angezeigt und den verfügbaren Massebestand sowie die Insolvenzforderungen gemeldet. Das Gericht bestimmte am selben Tag einen Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung zum 10.04.2025, bis zu dem Einwendungen gegen die Einstellung des Verfahrens, die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden konnten. Zudem wurden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 433/19 - 9 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAD ONE GmbH, Im Heidkampe 35 a, 30659 Hannover (AG Hannover, HRB 210057), vertr. d.: Andy Gysau, Am Nordfeld 9f, 30659 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 04.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollstä…
905 IN 433/19 - 9 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAD ONE GmbH, Im Heidkampe 35 a, 30659 Hannover (AG Hannover, HRB 210057), vertr. d.: Andy Gysau, Am Nordfeld 9f, 30659 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 04.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 04.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 433/19 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAD ONE GmbH, Im Heidkampe 35 a, 30659 Hannover (AG Hannover, HRB 210057), vertr. d.: Andy Gysau, Am Nordfeld 9f, 30659 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsge…
905 IN 433/19 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAD ONE GmbH, Im Heidkampe 35 a, 30659 Hannover (AG Hannover, HRB 210057), vertr. d.: Andy Gysau, Am Nordfeld 9f, 30659 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz, Bertastraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511 475339-0, Fax: 0511 475339-9, E-Mail: hannover@insolvenzverwaltungen.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 16.974,53 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 170.342,99 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 13.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 433/19 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der BAD ONE GmbH, Im Heidkampe 35 a, 30659 Hannover (AG Hannover, HRB 210057), vertr. d.: Andy Gysau, Am Nordfeld 9f, 30659 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 10.0…
905 IN 433/19 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der BAD ONE GmbH, Im Heidkampe 35 a, 30659 Hannover (AG Hannover, HRB 210057), vertr. d.: Andy Gysau, Am Nordfeld 9f, 30659 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 10.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 13.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 433/19 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAD ONE GmbH, Im Heidkampe 35 a, 30659 Hannover (AG Hannover, HRB 210057), vertr. d.: Andy Gysau, Am Nordfeld 9f, 30659 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz festgesetzt wor…
905 IN 433/19 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAD ONE GmbH, Im Heidkampe 35 a, 30659 Hannover (AG Hannover, HRB 210057), vertr. d.: Andy Gysau, Am Nordfeld 9f, 30659 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.09.2024 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 25.544,84 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 2.503,64 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 28.048,48 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 13.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 433/19 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAD ONE GmbH, Im Heidkampe 35 a, 30659 Hannover (AG Hannover, HRB 210057), vertr. d.: Andy Gysau, Am Nordfeld 9f, 30659 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenz…
905 IN 433/19 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAD ONE GmbH, Im Heidkampe 35 a, 30659 Hannover (AG Hannover, HRB 210057), vertr. d.: Andy Gysau, Am Nordfeld 9f, 30659 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 14.10.2024
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