Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bade Immobilien Estate Capital 5 GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Alter Winkel 14, 31515 Wunstorf
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRA 206049
EUID
DEP2305.HRA206049
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
903 IN 190/25 - 9 -
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.05.2025
Berichtigung Beschluss
11.06.2025
Abweisung Antrag mangels Masse
04.03.2026
Aufhebung vorläufiger Maßnahmen
04.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bade Immobilien Estate Capital 5 GmbH & Co. KG ist im Antragsverfahren verblieben. Am 21.05.2025 hat das Amtsgericht Hannover Verfügungsbeschränkungen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Dieser Beschluss wurde am 11.06.2025 berichtigt, wobei präzisiert wurde, dass ein vorläufiger Insolvenzverwalter und nicht ein endgültiger Insolvenzverwalter bestellt ist. Am 04.03.2026 ist der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen worden. Mit der Abweisung sind die angeordneten Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Verwaltung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 190/25 - 9 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bade Immobilien Estate Capital 5 GmbH & Co. KG, Alter Winkel 14, 31515 Wunstorf, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRA 206049), vertr. d.: 1. Bade Immobilien Estate Beteiligungs GmbH, Alter Winkel 14, 31515 Wunstorf, (persönlich haftende Gesellschafter…
903 IN 190/25 - 9 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bade Immobilien Estate Capital 5 GmbH & Co. KG, Alter Winkel 14, 31515 Wunstorf, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRA 206049), vertr. d.: 1. Bade Immobilien Estate Beteiligungs GmbH, Alter Winkel 14, 31515 Wunstorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Willi Bade, Wunstorf, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 04.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 21.05.2025 sind am 04.03.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von den Antragstellern und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hannover eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 04.03.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 190/25 - 9 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bade Immobilien Estate Capital 5 GmbH & Co. KG, Alter Winkel 14, 31515 Wunstorf, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRA 206049), vertr. d.: 1. Bade Immobilien Estate Beteiligungs GmbH, Alter Winkel 14, 31515 Wunstorf, (persönlich haftende Gesellschafter…
903 IN 190/25 - 9 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bade Immobilien Estate Capital 5 GmbH & Co. KG, Alter Winkel 14, 31515 Wunstorf, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRA 206049), vertr. d.: 1. Bade Immobilien Estate Beteiligungs GmbH, Alter Winkel 14, 31515 Wunstorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Willi Bade, Wunstorf, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 21.05.2025 am 04.03.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 04.03.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 190/25 - 9 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bade Immobilien Estate Capital 5 GmbH & Co. KG, Alter Winkel 14, 31515 Wunstorf, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRA 206049), vertr. d.: 1. Bade Immobilien Estate Beteiligungs GmbH, Alter Winkel 14, 31515 Wunstorf, (persönlich haftende Gesellschafter…
903 IN 190/25 - 9 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bade Immobilien Estate Capital 5 GmbH & Co. KG, Alter Winkel 14, 31515 Wunstorf, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRA 206049), vertr. d.: 1. Bade Immobilien Estate Beteiligungs GmbH, Alter Winkel 14, 31515 Wunstorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Willi Bade, Wunstorf, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 21.05.2025 berichtigt worden.
Statt Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: muss es richtig heißen: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 oder dem Landgericht Hannover, Volgersweg 65, 30175 Hannover, Postanschrift: Postfach 37 29, 30037 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1256291412559-000183631 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 11.06.2025
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