Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Badekow, Kay Uwe Martin
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 117402
EUID
DEK1101.HRA117402
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 117/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Einsichtnahme Unterlagen
24.01.2025
Prüfungstermin
04.03.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Kay Uwe Martin Badekow ist beim Amtsgericht Hamburg anhängig. Der Schuldner ist Inhaber der Firma Fischerhemden-Uwe e.K., die im Handelsregister unter HRA 117402 eingetragen ist. Das Verfahren befindet sich in der Phase der nachträglichen Prüfung angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO. Ein besonderer Prüfungstermin ist für den 04.03.2025 angesetzt, an dem ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen muss. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 24.01.2025 auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung die Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 117/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Kay Uwe Martin Badekow, geboren am 22.08.1988, Rapsweg 22 a, 22549 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 117402 eingetragenen Firma Fischerhemden-Uwe e.K., Große Bleichen 36, 2035…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 117/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Kay Uwe Martin Badekow, geboren am 22.08.1988, Rapsweg 22 a, 22549 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 117402 eingetragenen Firma Fischerhemden-Uwe e.K., Große Bleichen 36, 20354 Hamburg
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B406 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 117/23
Amtsgericht Hamburg, 13.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 117/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Kay Uwe Martin Badekow, Rapsweg 22 a, 22549 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 117402 eingetragenen Firma Fischerhemden-Uwe e.K., Große Bleichen 36, 20354 Hamburg
endet die Lau…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 117/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Kay Uwe Martin Badekow, Rapsweg 22 a, 22549 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 117402 eingetragenen Firma Fischerhemden-Uwe e.K., Große Bleichen 36, 20354 Hamburg
endet die Laufzeit der Abtretungserklärung des Schuldners, die sog. Wohlverhaltenszeit, am 28.06.2026. Nunmehr steht die gerichtliche Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung an, § 300 InsO. Die Insolvenzgläubiger, die eine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet haben, erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung.
Falls die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt werden soll, muss der Antrag einschließlich der vollständigen Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Zulässigkeitsvoraussetzungen dem Gericht fristgerecht vorliegen. Für den Versagungsantrag gelten die gleichen Voraussetzungen, Fristen und Verfahrensregeln wie für einen Antrag während der Wohlverhaltenszeit (§ 300 Abs. 3, §§ 296 bis 298 InsO).
Versagungsanträge nach § 290 InsO können nur gestellt werden, wenn die Voraussetzungen des § 297a InsO vorliegen.
67a IN 117/23
Amtsgericht Hamburg, 10.07.2026
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