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Insolvenzprofil
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Der Betrieb einer Bäckerei und Konditorei sowie der Handel mit den in der Bäckerei und Konditorei hergestellten Waren, Süßigkeiten, Pralinen, Speiseeis, Kaffee, diverse Kaffeeröstereien sowie der Vertrieb von Handelswaren und artverwandten Produkten.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei Steinmüller GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet. Für die bis zum 22.05.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen ist die Frist für Widersprüche gegen die Forderungen bis spätestens 18.05.2026 (basierend auf der aktuellsten Bekanntmachung vom 22.05.2025) zu beachten, wobei die letzte relevante Frist zur Einreichung von Widersprüchen laut dem aktuellsten Stand der 10.06.2026 entspricht.
Originalbekanntmachung
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