Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bahrenfeld Vermietung und Verpachtung UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Adresse
Silcherstraße 1, 22761 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 174330
EUID
DEK1101.HRB174330
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 154/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jan Kind
Adresse
Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.07.2025 , 12:17 Uhr
Eröffnung
01.09.2025 , 12:09 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.10.2025
Berichtstermin
27.11.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
27.11.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung und Verpachtung von Gewerberäumen, der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen aller Art, vornehmlich im Bereich der System-Gastronomie, sowie alle dazugehörigen Nebengeschäften.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bahrenfeld Vermietung und Verpachtung UG (haftungsbeschränkt) ist am 01.09.2025 um 12:09 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag eines Gläubigers war am 20.03.2025 bei Gericht eingegangen. Zuvor waren am 09.07.2025 um 12:17 Uhr vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Jan Kind zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist ebenfalls Rechtsanwalt Jan Kind ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 27.10.2025. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist für den 27.11.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Hamburg angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Bestätigung des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 154/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 174330 eingetragenen Bahrenfeld Vermietung und Verpachtung UG (haftungsbeschränkt), Silcherstraße 1, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsfüh…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 154/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 174330 eingetragenen Bahrenfeld Vermietung und Verpachtung UG (haftungsbeschränkt), Silcherstraße 1, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manoj Sharma
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung und Verpachtung von Gewerberäumen, der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen aller Art, vornehmlich im Bereich der System-Gastronomie, sowie alle dazugehörigen Nebengeschäften
ist am 09.07.2025, um 12:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jan Kind, Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 154/25
Amtsgericht Hamburg, 09.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 154/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 174330 eingetragenen Bahrenfeld Vermietung und Verpachtung UG (haftungsbeschränkt), Silcherstraße 1, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manoj Sharma
Geschäftszwei…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 154/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 174330 eingetragenen Bahrenfeld Vermietung und Verpachtung UG (haftungsbeschränkt), Silcherstraße 1, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manoj Sharma
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung und Verpachtung von Gewerberäumen, der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen aller Art, vornehmlich im Bereich der System-Gastronomie, sowie alle dazugehörigen Nebengeschäften
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2025, um 12:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Jan Kind, Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 27.11.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 154/25
Amtsgericht Hamburg, 01.09.2025
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