Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Balser-Reisen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 3284
EUID
DEM1405.HRB3284
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
60 IN 42/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
(0 69) 3 70 02 20
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag Prüfung
23.02.2024
Schlusstermin
15.05.2024 , 10:30 Uhr
Aufhebung
27.03.2026 , 12:32 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balser-Reisen GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Jan Markus Plathner wurde bestellt. Im Verfahren wurden Forderungen angemeldet, wobei die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet wurde; der Stichtag hierfür war der 23.02.2024. Der Insolvenzverwalter hat die Schlussrechnung vorgelegt und die Zustimmung zur Schlussverteilung beantragt. Der Schlusstermin war am 15.05.2024 angesetzt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Das Insolvenzverfahren ist am 27.03.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Der Anordnung einer Nachtragsverteilung bleibt vorbehalten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 42/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balser-Reisen GmbH, An der Saline 16, 63654 Büdingen (AG Friedberg (Hessen), HRB 3284), vertr. d.: Wilfried Balser, Wasserweg 11, 63654 Büdingen (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Das Insolvenzverfahren wird am 27.03.2026 um 12:32 Uhr gemäß § 200 InsO aufge…
60 IN 42/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balser-Reisen GmbH, An der Saline 16, 63654 Büdingen (AG Friedberg (Hessen), HRB 3284), vertr. d.: Wilfried Balser, Wasserweg 11, 63654 Büdingen (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Das Insolvenzverfahren wird am 27.03.2026 um 12:32 Uhr gemäß § 200 InsO aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der Anordnung einer Nachtragsverteilung bleiben vorbehalten:
Ansprüche auf Quotenzahlungen aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Geschäftsführers Wilfried Balser, Amtsgericht Friedberg (Hessen), Az.: 60 IN 13/22.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 27.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 42/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balser-Reisen GmbH, An der Saline 16, 63654 Büdingen (AG Friedberg (Hessen), HRB 3284), vertr. d.: Wilfried Balser, Wasserweg 11, 63654 Büdingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird …
60 IN 42/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balser-Reisen GmbH, An der Saline 16, 63654 Büdingen (AG Friedberg (Hessen), HRB 3284), vertr. d.: Wilfried Balser, Wasserweg 11, 63654 Büdingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.02.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 15.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 42/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balser-Reisen GmbH, An der Saline 16, 63654 Büdingen (AG Friedberg (Hessen), HRB 3284), vertr. d.: Wilfried Balser, Wasserweg 11, 63654 Büdingen (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Es wird das m…
60 IN 42/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balser-Reisen GmbH, An der Saline 16, 63654 Büdingen (AG Friedberg (Hessen), HRB 3284), vertr. d.: Wilfried Balser, Wasserweg 11, 63654 Büdingen (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Es wird das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
Mittwoch, 15.05.2024, 10:30 Uhr, EG, Saal 20a, Amtsgerichtsgebäude, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen).
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
c) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 22.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 42/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balser-Reisen GmbH, An der Saline 16, 63654 Büdingen (AG Friedberg (Hessen), HRB 3284), vertr. d.: Wilfried Balser, Wasserweg 11, 63654 Büdingen (Geschäftsführer) soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des …
60 IN 42/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balser-Reisen GmbH, An der Saline 16, 63654 Büdingen (AG Friedberg (Hessen), HRB 3284), vertr. d.: Wilfried Balser, Wasserweg 11, 63654 Büdingen (Geschäftsführer) soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Friedberg (Hessen) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: (0 69) 3 70 02 20, Fax: (0 69) 3 70 02 21 11, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 698.872,84 EUR. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 2.581.270,35 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 21.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 42/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balser-Reisen GmbH, An der Saline 16, 63654 Büdingen (AG Friedberg (Hessen), HRB 3284), vertr. d.: Wilfried Balser, Wasserweg 11, 63654 Büdingen (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Ins…
60 IN 42/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balser-Reisen GmbH, An der Saline 16, 63654 Büdingen (AG Friedberg (Hessen), HRB 3284), vertr. d.: Wilfried Balser, Wasserweg 11, 63654 Büdingen (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 22.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 42/21:
BERICHTIGUNG:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balser-Reisen GmbH, An der Saline 16, 63654 Büdingen (AG Friedberg (Hessen), HRB 3284), vertr. d.: Wilfried Balser, Wasserweg 11, 63654 Büdingen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Gesc…
60 IN 42/21:
BERICHTIGUNG:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balser-Reisen GmbH, An der Saline 16, 63654 Büdingen (AG Friedberg (Hessen), HRB 3284), vertr. d.: Wilfried Balser, Wasserweg 11, 63654 Büdingen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Friedberg (Hessen) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: (0 69) 3 70 02 20, Fax: (0 69) 3 70 02 21 11, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 796.222,74 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 2.610.045,91 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 17.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 42/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balser-Reisen GmbH, An der Saline 16, 63654 Büdingen (AG Friedberg (Hessen), HRB 3284), vertr. d.: Wilfried Balser, Wasserweg 11, 63654 Büdingen, (Geschäftsführer) sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S…
60 IN 42/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Balser-Reisen GmbH, An der Saline 16, 63654 Büdingen (AG Friedberg (Hessen), HRB 3284), vertr. d.: Wilfried Balser, Wasserweg 11, 63654 Büdingen, (Geschäftsführer) sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Friedberg (Hessen) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagenpauschale zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 06.11.2023 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beruhend auf einer Berechnungsgrundlage von 1.050.055,07 EUR.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Abweichend von dem Vergütungsantrag geht das Gericht von einer Berechnungsgrundlage von 1.041.891,52 EUR. Die Berechnungsgrundlage berechnet sich wie folgt:
Bestand HL-Konto bei EÖ 98.382,58 €
Bestand Barkasse bei EÖ 3.000,11 €
Einnahmen ab EÖ 1.230.444,31 €
Gutschrift N... (Kto. 4781 35) 2.302,32 €
abzgl. Aus-/Absonderungen ./. 285.033,40 €
abzgl. nachlfd. Kosten Fortführung ./. 7.204,40 €
1.041.891,52 €
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 14.484,39 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 1.056.375,91 EUR.
Antragsgemäß war die Vergütung beruhend auf einer Berechnungsgrundlage von 1.050.055,07 EUR zu gewähren.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 412,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 165 erfolgten Zustellungen wären statt der gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung vorgesehenen 3,50 EUR dem Antrag des Insolvenzverwalters entsprechend lediglich 2,80 EUR je Zustellung zu erstatten. Es errechnet sich ein Betrag von 462,00 EUR. Letztlich beantragt der Insolvenzverwalter die Festsetzung eines Betrages von lediglich 412,50 EUR. Dieser Betrag war antragsgemäß zu gewähren.
Die Festsetzung der Auslagenpauschale ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV. Bei einer Verfahrenslaufzeit von aktuell 36 Monaten errechnet sich eine Auslagenpauschale von 9.000,00 EUR. Der Insolvenzverwalter beantragt demgegenüber die Festsetzung einer Auslagenpauschale von 9.996,00 EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragt, die Vergütung und Auslagen auf zusammen EUR brutto festzusetzen, netto mithin EUR. Dieser Betrag ist rechnerisch nicht nachvollziehbar. An den expliziten Antrag sieht sich das Gericht indes gebunden, so dass als Auslagenpauschale lediglich noch EUR zu gewähren waren.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 10.05.2024
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