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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Simon Bartel ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Mit Beschluss vom 29.05.2026 wurde festgestellt, dass der Schuldner die Restschuldbefreiung erlangt, sofern er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen. Vom Gericht veröffentlichte personenbezogene Daten aus dem Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
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