Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BasicBrands GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Adenauer Allee 3, 04347 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 33856
EUID
DEU1308.HRB33856
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
401 IN 1641/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Andre Kinne
Termine & Fristen
Beschlussfassung Vergleich
22.02.2024
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
10.07.2024
Friststellungnahmen Schlussrechnung
30.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
ist der Einzelhandel mit sonstigen Haushaltsgeräten, Textilien, Heimwerker- und Einrichtungsbedarf sowie online Handel, Marketing und Vertriebsmaßnahmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BB Abwicklungs GmbH ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurde ein Vergleich mit der BasicBrands GmbH über eine offene Kaufpreisforderung in Höhe von 11.000,00 EUR angestrebt, wobei die Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung berufen wurde. Zudem wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Das Verfahren ist im Stadium der Schlussverteilung angekommen. Der Insolvenzverwalter hat erklärt, dass bei der Schlussverteilung Forderungen von 163.610,80 EUR zu berücksichtigen sind und eine Masse von 24.837,47 EUR zur Verfügung steht. Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters wurden durch Gerichtsbeschlüsse festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1641/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BB Abwicklungs GmbH, Adenauerallee 3, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 33856
vertreten durch den Geschäftsführer Andre Kinne
- wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.
Termin zur Beschlussfass…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1641/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BB Abwicklungs GmbH, Adenauerallee 3, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 33856
vertreten durch den Geschäftsführer Andre Kinne
- wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines Vergleichs mit der BasicBrands GmbH (= Neufirma) über die offene Kaufpreisforderung i.H.v. 11.000,00 €. Der Vergleich sieht vor, dass die BasicBrands GmbH auf die offene Restforderung einen Betrag i.H.v. 6.500,00 € zahlt und der Restkaufpreis im Übrigen erlassen wird.
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung sind schriftlich bis zum 22.02.2024 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1641/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BB Abwicklungs GmbH, Adenauerallee 3, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 33856
vertreten durch den Geschäftsführer Andre Kinne
Die um 20 % Zuschläge erhöhte Regelvergütung des vorläufigen Sachwalter…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1641/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BB Abwicklungs GmbH, Adenauerallee 3, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 33856
vertreten durch den Geschäftsführer Andre Kinne
Die um 20 % Zuschläge erhöhte Regelvergütung des vorläufigen Sachwalters wurde per Beschluss am 13.05.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR. Dieser Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Leipzig zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1641/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BB Abwicklungs GmbH, ehemals geschäftsansässig: Adenauerallee 3, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 33856
vertreten durch den Geschäftsführer Andre Kinne
- wurde die Prüfung der nachträglich angemel…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1641/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BB Abwicklungs GmbH, ehemals geschäftsansässig: Adenauerallee 3, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 33856
vertreten durch den Geschäftsführer Andre Kinne
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 10.07.2024 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1641/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BB Abwicklungs GmbH, Adenauerallee 3, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 33856
vertreten durch den Geschäftsführer Andre Kinne
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Ver…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1641/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BB Abwicklungs GmbH, Adenauerallee 3, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 33856
vertreten durch den Geschäftsführer Andre Kinne
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 30.09.2024 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 163.610,80 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 24.837,47 EUR zur Verfügung".
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1641/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BB Abwicklungs GmbH, Adenauerallee 3, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 33856
vertreten durch den Geschäftsführer Andre Kinne
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 30.07.2024 festgesetzt…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1641/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BB Abwicklungs GmbH, Adenauerallee 3, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 33856
vertreten durch den Geschäftsführer Andre Kinne
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 30.07.2024 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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