1. die Datenerfassung und Auswertung, insbesondere für Planung, Beratung und Verkauf von Bauobjekten, 2. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, 3. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Darlehen, 4. Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte, 5. wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung, 6. Hausverwaltungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bau-Daten Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eröffnet. Im vorläufigen Verfahren wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Der Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing ist als Insolvenzverwalter bestellt und dessen Vergütung sowie Auslagen wurden festgesetzt. Es wurden Forderungen angemeldet und geprüft; die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 570.660,44 EUR. Der verfügbare Massebestand wird mit 322.012,97 EUR angegeben. Das schriftliche Verfahren zur Erörterung der Schlussrechnung und zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände wurde angeordnet. Ein Schlusstermin ist für den 08.05.2026 anberaumt, bis zu dem Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben werden können. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 422/17:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bau-Daten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Carl-Ulrich-Straße 33, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 8431), vertr. d.: Jochen Grün, Donaustr. 10a, 61206 Wöllstadt, (Geschäftsführer),, wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. De…
AZ: 8 IN 422/17:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bau-Daten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Carl-Ulrich-Straße 33, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 8431), vertr. d.: Jochen Grün, Donaustr. 10a, 61206 Wöllstadt, (Geschäftsführer),, wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstr. 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach, 18.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 422/17:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bau-Daten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Carl-Ulrich-Straße 33, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 8431), vertr. d.: Jochen Grün, Donaustr. 10a, 61206 Wöllstadt, (Geschäftsführer), soll mit Genehmigung des Insolvenzgericht die Verteilun…
AZ: 8 IN 422/17:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bau-Daten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Carl-Ulrich-Straße 33, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 8431), vertr. d.: Jochen Grün, Donaustr. 10a, 61206 Wöllstadt, (Geschäftsführer), soll mit Genehmigung des Insolvenzgericht die Verteilung vorgenommen werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 322.012,97 EUR, abzüglich der Honorarkosten und Auslagen des Insolvenzverwalters und der Gerichtskosten. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt
570 660,44 EUR. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Verfahrensbeteiligten niedergelegt.
Offenbach am Main, 18.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 422/17: In dem Insolvenzverfahren Bau-Daten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Carl-Ulrich-Straße 33, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 8431),
vertreten durch:
Jochen Grün, Donaustr. 10a, 61206 Wöllstadt, (Geschäftsführer), wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs.2 InsO).
Zudem wir…
AZ: 8 IN 422/17: In dem Insolvenzverfahren Bau-Daten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Carl-Ulrich-Straße 33, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 8431),
vertreten durch:
Jochen Grün, Donaustr. 10a, 61206 Wöllstadt, (Geschäftsführer), wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs.2 InsO).
Zudem wird schriftlicher Schlusstermin zur
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 08.05.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 18.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 422/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bau-Daten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Carl-Ulrich-Straße 33, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main, HRB 8431), vertr. d.: Jochen Grün, Donaustr. 10a, 61206 Wöllstadt, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen …
Geschäftsnummer: 8 IN 422/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bau-Daten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Carl-Ulrich-Straße 33, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main, HRB 8431), vertr. d.: Jochen Grün, Donaustr. 10a, 61206 Wöllstadt, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist gem. § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung erstreckt. Maßgebender Zeitpunkt für die wirtschaftliche Bewertung der unterschiedlichen Wertgegenstände ist der Moment der Beendigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Entsprechend der Rechnungslegung und den Ausführungen des Insolvenzverwalters im Vergütungsantrag ist von einem massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögen der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters von 313 026,36 EURO auszugehen. Dieser Wert wurde daher als Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters zugrunde gelegt.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sogenannten Normalfall in einer auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden. Im vorliegenden Verfahren war unter Berücksichtigung aller Umstände des vorläufigen Verfahrens antragsgemäß der regelmäßige Bruchteil von 25 % der Regelvergütung des § 2 InsVV als angemessene Vergütung festzusetzen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 300,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 17.03.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 422/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bau-Daten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Carl-Ulrich-Straße 33, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main, HRB 8431), vertr. d.: Jochen Grün, Donaustr. 10a, 61206 Wöllstadt, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen …
8 IN 422/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bau-Daten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Carl-Ulrich-Straße 33, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main, HRB 8431), vertr. d.: Jochen Grün, Donaustr. 10a, 61206 Wöllstadt, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 22.07.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 14.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 422/17
In dem Insolvenzverfahren Bau-Daten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Carl-Ulrich-Straße 33, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 8431), vertr. d.: Jochen Grün, zuletzt wohnhaft:, Donaustr. 10a, 61206 Wöllstadt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverw…
Geschäftsnummer: 8 IN 422/17
In dem Insolvenzverfahren Bau-Daten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Carl-Ulrich-Straße 33, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 8431), vertr. d.: Jochen Grün, zuletzt wohnhaft:, Donaustr. 10a, 61206 Wöllstadt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen
3. XXXXX Euro zustellungsauslagen
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, c/o Lessing Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, D 61348 Bad Homburg v.d.Höhe, Tel.: 06172/88 696 10, Fax: 06172/88 696 50, E-Mail: hlessing@ra-lessing.de, Internet: www.ra-lessing.dewird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters unter Berücksichtigung der sicher noch zu erwartenden Massezuflüsse bis zur Aufhebung des Verfahrens von einer Insolvenzmasse in Höhe von 384 213,78 EURO ausgegangen und antragsgemäß die Regelvergütung des § 2 InsVV festgesetzt. Zur näheren Begründung und konkreten Berechnung wird auf den berichtigten Vergütungsantrag vom 30.03.2026 Bezug genommen.
Der Insolvenzverwalter kann gem. § 8 III S. 1 InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern.
Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten, § 8 III S. 2 InsVV.
Daneben sind nach der einschlägigen Rechtsprechung des BGH die dem Insolvenzverwalter durch die Ausführung der gerichtlich übertragenen Zustellungen entstandenen Sach- und Personalauslagen zu erstatten.
Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 18.05.2026.
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