Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bauelemente Hahn UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Kumpstraße 51, 57610 Altenkirchen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 23818
EUID
DET2214V.HRB23818
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 81/16
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henrik Petry
Adresse
Stadtweg 4a, 35781 Weilburg
Telefon
06471/ 3796262
Termine & Fristen
Schlusstermin
30.06.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
ist die Montage von Baufertigelementen und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauelemente Hahn UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henrik Petry hat seine Vergütung und Auslagen beantragt, deren Festsetzung durch Beschluss des Amtsgerichts Betzdorf vom 21.04.2026 erfolgt ist. Dieser Beschluss wurde durch Korrekturbeschluss vom 24.04.2026 dahingehend angepasst, dass der Gesamtbetrag auf 15.811,65 € abgesetzt wurde. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Schlussverteilung. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht den verfügbaren Massebestand sowie die Insolvenzforderungen angezeigt. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt. Das Gericht hat die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und einen Schlusstermin angeordnet. Dieser Termin dient der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 81/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauelemente Hahn UG (haftungsbeschränkt), Kumpstr. 51, 57610 Altenkirchen (AG Montabaur, HRB 23818), vertr. d.: Sandra Hahn, Kumpstr. 51, 57610 Altenkirchen, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henrik Petr…
11 IN 81/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauelemente Hahn UG (haftungsbeschränkt), Kumpstr. 51, 57610 Altenkirchen (AG Montabaur, HRB 23818), vertr. d.: Sandra Hahn, Kumpstr. 51, 57610 Altenkirchen, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henrik Petry festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Betzdorf eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse Es ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 84,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 30 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 81/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauelemente Hahn UG (haftungsbeschränkt), Kumpstr. 51, 57610 Altenkirchen (AG Montabaur, HRB 23818), vertr. d.: Sandra Hahn, Kumpstr. 51, 57610 Altenkirchen, (Geschäftsführerin),
wird der Vergütungsbeschluss vom 21.04.2026 dahingehend korrigiert, dass der Ges…
11 IN 81/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauelemente Hahn UG (haftungsbeschränkt), Kumpstr. 51, 57610 Altenkirchen (AG Montabaur, HRB 23818), vertr. d.: Sandra Hahn, Kumpstr. 51, 57610 Altenkirchen, (Geschäftsführerin),
wird der Vergütungsbeschluss vom 21.04.2026 dahingehend korrigiert, dass der Gesamtbetrag in Höhe von 25.331,65 € um den bereits als Vorschuss erhaltenen Betrag in Höhe von 9.520,00 € auf nunmehr 15.811,65 € abzusenken ist.
Amtsgericht Betzdorf, 24.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 81/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauelemente Hahn UG (haftungsbeschränkt), Kumpstr. 51, 57610 Altenkirchen (AG Montabaur, HRB 23818), vertr. d.: Sandra Hahn, Kumpstr. 51, 57610 Altenkirchen, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Gesc…
11 IN 81/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauelemente Hahn UG (haftungsbeschränkt), Kumpstr. 51, 57610 Altenkirchen (AG Montabaur, HRB 23818), vertr. d.: Sandra Hahn, Kumpstr. 51, 57610 Altenkirchen, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Betzdorf zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henrik Petry, Stadtweg 4a, 35781 Weilburg, Tel.: 06471/ 3796262, Fax: 06471/ 3796264 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 35.847,97 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 62.129,32 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Betzdorf, 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 81/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauelemente Hahn UG (haftungsbeschränkt), Kumpstr. 51, 57610 Altenkirchen (AG Montabaur, HRB 23818), vertr. d.: Sandra Hahn, Kumpstr. 51, 57610 Altenkirchen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO…
11 IN 81/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauelemente Hahn UG (haftungsbeschränkt), Kumpstr. 51, 57610 Altenkirchen (AG Montabaur, HRB 23818), vertr. d.: Sandra Hahn, Kumpstr. 51, 57610 Altenkirchen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das mündliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
Dienstag, 30.06.2026, 10:00 Uhr, Saal 109 (1.Etage), Amtsgerichtsgebäude, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf.
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Betzdorf, 18.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 81/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauelemente Hahn UG (haftungsbeschränkt), Kumpstr. 51, 57610 Altenkirchen (AG Montabaur, HRB 23818), vertr. d.: Sandra Hahn, Kumpstr. 51, 57610 Altenkirchen, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Gesc…
11 IN 81/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauelemente Hahn UG (haftungsbeschränkt), Kumpstr. 51, 57610 Altenkirchen (AG Montabaur, HRB 23818), vertr. d.: Sandra Hahn, Kumpstr. 51, 57610 Altenkirchen, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Betzdorf zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henrik Petry, Stadtweg 4a, 35781 Weilburg, Tel.: 06471/ 3796262, Fax: 06471/ 3796264 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 48.145,86 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 62.129,32 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Betzdorf, 18.05.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.