Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bauen & Wohnen BauService und Verwaltung Forst GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 11207
EUID
DEG1103.HRB11207
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 11/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Nick Marquardt
Adresse
Wallgäßchen 4, 01097 Dresden
Termine & Fristen
Eröffnung
07.05.2025 , 14:37 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.06.2025
Prüfungstermin
17.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauen & Wohnen BauService und Verwaltung Forst GmbH ist am 07.05.2025 eröffnet worden. Zunächst ist Rechtsanwalt Sebastian Morgner als Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit Wirkung vom 01.10.2025 ist Herr Rechtsanwalt Dr. Nick Marquardt zum neuen Insolvenzverwalter bestellt worden. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 26.0erm.2025 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin ist für den 17. Juli 2025 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauen & Wohnen BauService und Verwaltung Forst GmbH, Finkenweg 6, 03149 Forst (Lausitz), wurde am 07.05.2025, um 14:37 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Sebastian Morgner, Wallgäßchen 4, 01097 Dresden. Forderungen der I…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauen & Wohnen BauService und Verwaltung Forst GmbH, Finkenweg 6, 03149 Forst (Lausitz), wurde am 07.05.2025, um 14:37 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Sebastian Morgner, Wallgäßchen 4, 01097 Dresden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 03.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Donnerstag, 17. Juli 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entschei-dung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung ein-gelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 9. Mai 2025, Az.: 63 IN 11/25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauen & Wohnen BauService und Verwaltung Forst GmbH, Finkenweg 6, 03149 Forst (Lausitz) ist Herr Rechtsanwalt Dr. Nick Marquardt, Wallgäßchen 4, 01097 Dresden, mit Wirkung vom 01.10.2025 zum neuen Insolvenzverwalter bestellt worden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Bes…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauen & Wohnen BauService und Verwaltung Forst GmbH, Finkenweg 6, 03149 Forst (Lausitz) ist Herr Rechtsanwalt Dr. Nick Marquardt, Wallgäßchen 4, 01097 Dresden, mit Wirkung vom 01.10.2025 zum neuen Insolvenzverwalter bestellt worden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Cottbus, den 1. Oktober 2025, 63 IN 11/25
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