Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bauentwicklung Rabenhorst GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Rabenhorst 5, 22391 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 119977
EUID
DEK1101.HRB119977
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 85/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian M. Scholz
Adresse
Drehbahn 9, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.03.2025 , 13:34 Uhr
Eröffnung
23.05.2025
Forderungsanmeldefrist
24.06.2025
Prüfungstermin
16.09.2025 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Ankauf, die Bebauung und die Vermietung von Immobilien, der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauentwicklung Rabenhorst GmbH sind bereits vorläufige Maßnahmen am 11.03.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Christian M. Scholz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt ist. Das Verfahren ist am 23.05.2025 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 24.06.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, findet am 24.07.2025 statt. Aufgrund einer unordnungsgemäßen Bekanntmachung ist der Termin vom 24.07.2025 auf den 16.09.2025 um 10:30 Uhr verlegt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 85/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 119977 eingetragenen Bauentwicklung Rabenhorst GmbH, Rabenhorst 5, 22391 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Fuhlisch, Rabenhorst 5, 22391 H…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 85/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 119977 eingetragenen Bauentwicklung Rabenhorst GmbH, Rabenhorst 5, 22391 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Fuhlisch, Rabenhorst 5, 22391 Hamburg
wird der Termin vom 24.07.2025 verlegt auf
Dienstag, 16.09.2025, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Verlegungs- bzw. Aufhebungs-Grund: Der Termin wurde nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht..
67a IN 85/25
Amtsgericht Hamburg, 07.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 85/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 119977 eingetragenen Bauentwicklung Rabenhorst GmbH, Rabenhorst 5, 22391 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Fuhlisch,
Geschäftszweig: Ankauf, die Bebauung und die Ve…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 85/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 119977 eingetragenen Bauentwicklung Rabenhorst GmbH, Rabenhorst 5, 22391 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Fuhlisch,
Geschäftszweig: Ankauf, die Bebauung und die Vermietung von Immobilien, der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 23.05.2025, um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christian M. Scholz, Drehbahn 9, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 24.07.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 04.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 85/25
Amtsgericht Hamburg, 23.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 85/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 119977 eingetragenen Bauentwicklung Rabenhorst GmbH, Rabenhorst 5, 22391 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Fuhlisch,
Geschäftszw…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 85/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 119977 eingetragenen Bauentwicklung Rabenhorst GmbH, Rabenhorst 5, 22391 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Fuhlisch,
Geschäftszweig: Ankauf, die Bebauung und die Vermietung von Immobilien, der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien
ist am 11.03.2025, um 13:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian M. Scholz, Drehbahn 9, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 85/25
Amtsgericht Hamburg, 11.03.2025
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