Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Westermoorstraße 33, 26683 Saterland
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRA 206538
EUID
DEP3210.HRA206538
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 61/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
04.04.2024
Gläubigerversammlung
30.08.2024 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Cloppenburg. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurde ein schriftlicher besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen auf den 04.04.2024 bestimmt. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor diesem Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Die Bekanntgabe des Termins erfolgte am 28.02.2024.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Cloppenburg. Im Verfahren wurden zwei besondere Termine festgelegt. Zuerst wurde ein schriftlicher besonderer Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen für den 04.04.20…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Cloppenburg. Im Verfahren wurden zwei besondere Termine festgelegt. Zuerst wurde ein schriftlicher besonderer Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen für den 04.04.2024 bestimmt. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden sollen eine Woche vor diesem Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt werden. Später wurde ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung für den 30.08.2024 um 10:00 Uhr im Saal 6 des Hauptgebäudes (Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg) angesetzt. Dieser Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO. Dazu zählen die freihändige Veräußerung unbeweglicher Gegenstände (Scharrel Blatt 1770, 1406 und 2974) sowie der Abschluss eines notariellen Kaufvertrages vom 12.01.2024 durch Notar Kessing. Es wird darauf hingewiesen, dass Zustimmungen zu diesen Rechtshandlungen auch dann gelten, wenn die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 61/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG, Westermoorstr. 33, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRA 206538), vertr. d.: 1. Schlangen Verwaltungs-GmbH, Westermoorstr. 33, 26683 Saterland, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Jan Schlangen, Westermoorstraße 33, 2668…
9 IN 61/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG, Westermoorstr. 33, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRA 206538), vertr. d.: 1. Schlangen Verwaltungs-GmbH, Westermoorstr. 33, 26683 Saterland, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Jan Schlangen, Westermoorstraße 33, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Schriftlicher besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf
04.04.2024.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Cloppenburg, 28.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 61/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG, Westermoorstr. 33, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRA 206538), vertr. d.: 1. Schlangen Verwaltungs-GmbH, Westermoorstr. 33, 26683 Saterland, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Jan Schlangen, Westermoorstraße 33, 2668…
9 IN 61/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumschule Schlangen GmbH & Co. KG, Westermoorstr. 33, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRA 206538), vertr. d.: 1. Schlangen Verwaltungs-GmbH, Westermoorstr. 33, 26683 Saterland, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Jan Schlangen, Westermoorstraße 33, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 30.08.2024, 10:00 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: Scharrel Blatt 1770, Scharrel Blatt 1406 und Scharrel Blatt 2974
- Abschluss des notariellen Kaufvertrages vom 12.01.2024, Notar Kessing URNr. 32/2024
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 30.07.2024
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