Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bauschlosserei Rühmer UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 19753
EUID
DEG1207.HRB19753
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 153/24
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
12.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Bauschlosserei Rühmer UG (haftungsbeschl.), mit Sitz in Bad Freienwalde (Oder), ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Frankfurt (Oder) aus. Ein schriftlicher Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen muss bis zum 12.02.2026 bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Firma Bauschlosserei Rühmer UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 19753 FF), Schloßstraße 17, 16259 Bad Freienwalde, eingetragener Sitz: Bad Freienwalde (Oder), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Malitz, OT Metzdorf, Lindens…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Firma Bauschlosserei Rühmer UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 19753 FF), Schloßstraße 17, 16259 Bad Freienwalde, eingetragener Sitz: Bad Freienwalde (Oder), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Malitz, OT Metzdorf, Lindenstraße 6, 16269 Bad Freienwalde wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 12.02.2026 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 153/24
Frankfurt (Oder), 30. Dezember 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Firma Bauschlosserei Rühmer UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 19753 FF), Schloßstraße 17, 16259 Bad Freienwalde, eingetragener Sitz: Bad Freienwalde (Oder), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Malitz, OT Metzdorf, Lindens…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Firma Bauschlosserei Rühmer UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 19753 FF), Schloßstraße 17, 16259 Bad Freienwalde, eingetragener Sitz: Bad Freienwalde (Oder), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Malitz, OT Metzdorf, Lindenstraße 6, 16269 Bad Freienwalde wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 01.09.2025 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 153/24
Frankfurt (Oder), 17. Juli 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzabteilung
3 IN 153/24
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Firma Bauschlosserei Rühmer UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 19753 FF), Schloßstraße 17, 16259 Bad Freienwalde, eingetragener Sitz: Bad Freienwalde (Oder), vertrete…
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzabteilung
3 IN 153/24
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Firma Bauschlosserei Rühmer UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 19753 FF), Schloßstraße 17, 16259 Bad Freienwalde, eingetragener Sitz: Bad Freienwalde (Oder), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Malitz, OT Metzdorf, Lindenstraße 6, 16269 Bad Freienwalde
wird auf den am 22.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 20.09.2024 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel,
Sponholzstraße 11,
12159 Berlin
wird zum Insolvenzverwalter bestellt.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der Eröffnung zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht auf den Insolvenzverwalter über.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter in 2facher Ausfertigung anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Die Forderungsanmeldungen liegen ab 15.11.2024 in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Auf einen Berichtstermin wird verzichtet (§ 29 Abs. Satz 2 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 176 InsO) entspricht, ist der 12.12.2024. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen einreichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).
Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag angebracht.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen hiervon ist die Zustellung an die Schuldnerin, welche durch das Insolvenzgericht erfolgt.
Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Veröffentlichung der Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder). Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Frankfurt (Oder), 20. September 2024
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