Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Baustil Wohnbaugesellschaft Westermühlstraße mbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Südl. Münchner Str. 2 a, 82031 Grünwald
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRA 84586
EUID
DED2601V.HRA84586
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1507 IN 4126/13
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christoph Sorg
Rolle
Sonderinsolvenzverwalter
Adresse
Frei-Otto-Straße 18, 80797 München
Telefon
+49 89 6931 1137-0
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
30.04.2026
Widerspruchsfrist
21.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baustil Wohnbaugesellschaft Westermühlstraße mbH & Co. KG ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Christoph Sorg als Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabengebiet umfasst die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Hanns Pöllmann als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baustil Vermögensverwaltungs LDA & Co. KG angemeldeten Forderungen (Tabelle Nr. 7 und 8). In diesem Bereich hat der Sonderinsolvenzverwalter allein die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters. Zudem erfolgt die Prüfung der bis 30.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 6-9) im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1507 IN 4126/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Baustil Wohnbaugesellschaft Westermühlstraße mbH & Co. KG, Südliche Münchner Straße 2 A, 82031 Grünwald, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter BAUSTIL Bauconsult GmbH, dieser vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Wöhr Julia
Registerger…
1507 IN 4126/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Baustil Wohnbaugesellschaft Westermühlstraße mbH & Co. KG, Südliche Münchner Straße 2 A, 82031 Grünwald, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter BAUSTIL Bauconsult GmbH, dieser vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Wöhr Julia
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 84586
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Dr. Wöhr Martin
|
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Christoph Sorg
Frei-Otto-Straße 18, 80797 München
Telefon: +49 89 6931 1137-0
Telefax: +49 89 6931 1137-9
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Hanns Pöllmann als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baustil Vermögensverwaltungs LDA & Co. KG, AG München 1507 IN 4128/13, angemeldeten Forderungen Tabelle Nr. 7 und 8.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1507 IN 4126/13
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Baustil Wohnbaugesellschaft Westermühlstraße mbH & Co. KG, Südliche Münchner Straße 2 A, 82031 Grünwald, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter BAUSTIL Bauconsult GmbH, dieser vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Wöhr Julia
Registerg…
1507 IN 4126/13
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Baustil Wohnbaugesellschaft Westermühlstraße mbH & Co. KG, Südliche Münchner Straße 2 A, 82031 Grünwald, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter BAUSTIL Bauconsult GmbH, dieser vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Wöhr Julia
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 84586
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Dr. Wöhr Martin
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1. Die Prüfung der bis 30.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6-9 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 30.04.2026
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