Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Baustoffbeförderungstechnik Transport GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRA 4592
EUID
DEM1405.HRA4592
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
60 IN 118/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
13.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baustoffbeförderungstechnik Transport GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Friedberg (Hessen). Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurde beschlossen, die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren anzuordnen. Als Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin wurde der 13.02.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 118/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baustoffbeförderungstechnik Transport GmbH & Co. KG, An der Dornhecke 8, 63654 Büdingen (AG Friedberg (Hessen), HRA 4592), vertr. d.: 1. Baustoffbeförderungstechnik 25 GmbH, An der Dornhecke 8, 63654 Büdingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d…
60 IN 118/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baustoffbeförderungstechnik Transport GmbH & Co. KG, An der Dornhecke 8, 63654 Büdingen (AG Friedberg (Hessen), HRA 4592), vertr. d.: 1. Baustoffbeförderungstechnik 25 GmbH, An der Dornhecke 8, 63654 Büdingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Harald Witt, Am Sandborn 19, 63500 Seligenstadt, (Geschäftsführer), 1.2. Christian Matthäus Karl Ullmann, An der Dornhecke 8, 63654 Büdingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 07.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 118/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baustoffbeförderungstechnik Transport GmbH & Co. KG, An der Dornhecke 8, 63654 Büdingen (AG Friedberg (Hessen), HRA 4592), vertr. d.: 1. Baustoffbeförderungstechnik 25 GmbH, An der Dornhecke 8, 63654 Büdingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d…
60 IN 118/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baustoffbeförderungstechnik Transport GmbH & Co. KG, An der Dornhecke 8, 63654 Büdingen (AG Friedberg (Hessen), HRA 4592), vertr. d.: 1. Baustoffbeförderungstechnik 25 GmbH, An der Dornhecke 8, 63654 Büdingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Harald Witt, Am Sandborn 19, 63500 Seligenstadt, (Geschäftsführer), 1.2. Christian Matthäus Karl Ullmann, An der Dornhecke 8, 63654 Büdingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 18.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 118/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baustoffbeförderungstechnik Transport GmbH & Co. KG, An der Dornhecke 8, 63654 Büdingen (AG Friedberg (Hessen), HRA 4592), vertr. d.: 1. Baustoffbeförderungstechnik 25 GmbH, An der Dornhecke 8, 63654 Büdingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d…
60 IN 118/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baustoffbeförderungstechnik Transport GmbH & Co. KG, An der Dornhecke 8, 63654 Büdingen (AG Friedberg (Hessen), HRA 4592), vertr. d.: 1. Baustoffbeförderungstechnik 25 GmbH, An der Dornhecke 8, 63654 Büdingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Harald Witt, Am Sandborn 19, 63500 Seligenstadt, (Geschäftsführer), 1.2. Christian Matthäus Karl Ullmann, An der Dornhecke 8, 63654 Büdingen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Friedberg (Hessen) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Robert Schiller, MTJZ, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641-982920, Fax: 0641-9829216, E-Mail: insolvenzverwaltung@mtjz.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 40.043,52 EUR. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 510.981,97 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 18.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 118/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baustoffbeförderungstechnik Transport GmbH & Co. KG, An der Dornhecke 8, 63654 Büdingen (AG Friedberg (Hessen), HRA 4592), vertr. d.: 1. Baustoffbeförderungstechnik 25 GmbH, An der Dornhecke 8, 63654 Büdingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d…
60 IN 118/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baustoffbeförderungstechnik Transport GmbH & Co. KG, An der Dornhecke 8, 63654 Büdingen (AG Friedberg (Hessen), HRA 4592), vertr. d.: 1. Baustoffbeförderungstechnik 25 GmbH, An der Dornhecke 8, 63654 Büdingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Harald Witt, Am Sandborn 19, 63500 Seligenstadt, (Geschäftsführer), 1.2. Christian Matthäus Karl Ullmann, An der Dornhecke 8, 63654 Büdingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 11.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 18.07.2026
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