Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bauunternehmen Englmann UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Preß 18, 93351 Painten
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Regensburg HRB 14336
EUID
DED3410V.HRB14336
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
12 IN 218/17
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Lehner
Adresse
Ditthornstraße 5, 93055 Regensburg
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
07.03.2025
Einwendungsschlussfrist
30.09.2025
Einstellung
13.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Bauunternehmung, Baustoffhandel und Betonbauerhandwerk
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauunternehmen Englmann UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Painten ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt; eine Widerspruchsfrist für Gläubiger endete am 07.03.2025. Im weiteren Verlauf wurden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters Dr. Hans-Peter Lehner festgesetzt. Das Verfahren ist aufgrund von Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 Abs. 1 InsO). Es sind Masseverbindlichkeiten in Höhe von 1.623,27 Euro zu berücksichtigen, während die verfügbare Verteilungsmasse 0,00 Euro beträgt. Die Einstellung des Verfahrens sowie die Erörterung der Schlussrechnung und des Schlussverzeichnisses erfolgen im schriftlichen Verfahren; Einwendungen hiergegen sind bis zum 30.0hib9.2025 vorzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 218/17
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bauunternehmen Englmann UG (haftungsbeschränkt), Preß 18, 93315 Painten, vertreten durch die Geschäftsführerin Englmann Agnieszka
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 14336
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schlott…
12 IN 218/17
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bauunternehmen Englmann UG (haftungsbeschränkt), Preß 18, 93315 Painten, vertreten durch die Geschäftsführerin Englmann Agnieszka
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 14336
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schlotter Roland, Oberer Stadtplatz 3, 94469 Deggendorf, Gz.: 164-17/RS/RS
|
Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 13.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
12 IN 218/17
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bauunternehmen Englmann UG (haftungsbeschr…
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
12 IN 218/17
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bauunternehmen Englmann UG (haftungsbeschränkt), Preß 18, 93315 Painten, vertreten durch die Geschäftsführerin Englmann Agnieszka
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 14336
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schlotter Roland, Oberer Stadtplatz 3, 94469 Deggendorf, Gz.: 164-17/RS/RS
|
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Dr. Hans-Peter Lehner, Ditthornstraße 5, 93055 Regensburg, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
xxx EUR
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 29.11.2024.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert beträgt die Vergütung xxx EUR (Mindestvergütung gem. § 2 Abs. 2 InsVV).
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Es wurden besondere Kosten gem. § 4 Abs. 2 InsVV berücksichtigt; hierbei handelt es sich um die Auslagen, die dem Insolvenzverwalter für die Zustellungen im Auftrag des Gerichts gem. § 8 Abs. 3 InsO entstanden sind.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 17.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 218/17
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bauunternehmen Englmann UG (haftungsbeschränkt), Preß 18, 93315 Painten, vertreten durch die Geschäftsführerin Englmann Agnieszka
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 14336
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schlott…
12 IN 218/17
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bauunternehmen Englmann UG (haftungsbeschränkt), Preß 18, 93315 Painten, vertreten durch die Geschäftsführerin Englmann Agnieszka
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 14336
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schlotter Roland, Oberer Stadtplatz 3, 94469 Deggendorf, Gz.: 164-17/RS/RS
|
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters zu entscheiden. Vor der Entscheidung sind der Schuldner und die Gläubiger zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 2 Wochen nach Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorzubringen.
Auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 24.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 218/17
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bauunternehmen Englmann UG (haftungsbeschränkt), Preß 18, 93315 Painten, vertreten durch die Geschäftsführerin Englmann Agnieszka
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 14336
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schlott…
12 IN 218/17
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bauunternehmen Englmann UG (haftungsbeschränkt), Preß 18, 93315 Painten, vertreten durch die Geschäftsführerin Englmann Agnieszka
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 14336
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schlotter Roland, Oberer Stadtplatz 3, 94469 Deggendorf, Gz.: 164-17/RS/RS
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Lehner, Ditthornstraße 5, 93055 Regensburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 22.04.2024.
Die Mindestvergütung war gemäß §§ 10, 2 Abs. 2 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Dabei war die in §§ 10, 2 Abs. 2 InsVV festgelegte Mindestvergütung von BETRAG EUR aufgrund der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderung angemeldet haben, zu erhöhen. Hierbei wurden 26 Gläubiger berücksichtigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 21.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 218/17
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bauunternehmen Englmann UG (haftungsbeschränkt), Preß 18, 93315 Painten, vertreten durch die Geschäftsführerin Englmann Agnieszka
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 14336
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schlott…
12 IN 218/17
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bauunternehmen Englmann UG (haftungsbeschränkt), Preß 18, 93315 Painten, vertreten durch die Geschäftsführerin Englmann Agnieszka
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 14336
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schlotter Roland, Oberer Stadtplatz 3, 94469 Deggendorf, Gz.: 164-17/RS/RS
|
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.09.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Regensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 31.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 218/17
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bauunternehmen Englmann UG (haftungsbeschränkt), Preß 18, 93315 Painten, vertreten durch die Geschäftsführerin Englmann Agnieszka
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 14336
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schlott…
12 IN 218/17
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bauunternehmen Englmann UG (haftungsbeschränkt), Preß 18, 93315 Painten, vertreten durch die Geschäftsführerin Englmann Agnieszka
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 14336
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schlotter Roland, Oberer Stadtplatz 3, 94469 Deggendorf, Gz.: 164-17/RS/RS
|
|Es werden mit Masseunzulänglichkeit die Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden.
Verfügbar sind 0,00 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 1.623,27 Euro Masseverbindlichkeiten. An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 31.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 218/17
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bauunternehmen Englmann UG (haftungsbeschränkt), Preß 18, 93315 Painten, vertreten durch die Geschäftsführerin Englmann Agnieszka
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 14336
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schlott…
12 IN 218/17
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bauunternehmen Englmann UG (haftungsbeschränkt), Preß 18, 93315 Painten, vertreten durch die Geschäftsführerin Englmann Agnieszka
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 14336
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schlotter Roland, Oberer Stadtplatz 3, 94469 Deggendorf, Gz.: 164-17/RS/RS
|
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters zu entscheiden. Vor der Entscheidung sind der Schuldner und die Gläubiger zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 2 Wochen nach Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
Auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 20.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 218/17
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bauunternehmen Englmann UG (haftungsbeschränkt), Preß 18, 93315 Painten, vertreten durch die Geschäftsführerin Englmann Agnieszka
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 14336
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schlott…
12 IN 218/17
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bauunternehmen Englmann UG (haftungsbeschränkt), Preß 18, 93315 Painten, vertreten durch die Geschäftsführerin Englmann Agnieszka
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 14336
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schlotter Roland, Oberer Stadtplatz 3, 94469 Deggendorf, Gz.: 164-17/RS/RS
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.03.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 14.02.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.