Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BB Gerüstbau und Aufzugsvermietung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Robert-Bosch-Straße 3, 64683 Einhausen
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 95985
EUID
DEM1103.HRB95985
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 888/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme
Adresse
Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim
Telefon
0621/87708-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.03.2025 , 16:00 Uhr
Eröffnung
05.06.2025 , 14:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.07.2025
Prüfungstermin
14.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand der Gesellschaft ist der Gerüstbau und die Aufzugsvermietung und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BB Gerüstbau und Aufzugsvermietung GmbH ist am 05.03.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zu diesem Zeitpunkt wurde Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Im Rahmen dieser Anordnung wurden Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des Verwalters wirksam und den Schuldnern der Schuldnerin Zahlungen an die Schuldnerin untersagt. Am 05.0_6.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 03.07.2025 anzumelden sowie Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 14.08.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 888/24: Über das Vermögen der BB Gerüstbau und Aufzugsvermietung GmbH, Robert-Bosch-Straße 3, 64683 Einhausen (AG Darmstadt, HRB 95985), vertr. d.: Martina Wagner, Laubeltweg 7, 69198 Schriesheim, (Geschäftsführerin), ist am 05.06.2025 um 14:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Re…
9 IN 888/24: Über das Vermögen der BB Gerüstbau und Aufzugsvermietung GmbH, Robert-Bosch-Straße 3, 64683 Einhausen (AG Darmstadt, HRB 95985), vertr. d.: Martina Wagner, Laubeltweg 7, 69198 Schriesheim, (Geschäftsführerin), ist am 05.06.2025 um 14:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme, Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim, Tel.: 0621/87708-0, Fax: 0621/8770820.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.07.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie elektronischen Zustellungen unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs zustimmen können.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 14.08.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (03.07.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (14.08.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 05.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 888/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BB Gerüstbau und Aufzugsvermietung GmbH, Robert-Bosch-Straße 3, 64683 Einhausen (AG Darmstadt, HRB 95985), vertr. d.: Martina Wagner, Laubeltweg 7, 69198 Schriesheim, (Geschäftsführerin), ist am 05.03.2025 um 16:00 Uhr gegen die Antragsge…
Geschäfts-Nr.: 9 IN 888/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BB Gerüstbau und Aufzugsvermietung GmbH, Robert-Bosch-Straße 3, 64683 Einhausen (AG Darmstadt, HRB 95985), vertr. d.: Martina Wagner, Laubeltweg 7, 69198 Schriesheim, (Geschäftsführerin), ist am 05.03.2025 um 16:00 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme, Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim, Tel.: 0621/87708-0, Fax: 0621/8770820 bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.
Amtsgericht Darmstadt, 05.03.2025
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