Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BBL Berlin-Brandenburger Logistik Kontor GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 12754
EUID
DEG1207.HRB12754
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 279/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Graf Brockdorff
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
25.03.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BBL Berlin-Brandenburger Logistik Kontor GmbH, OT Lindenberg, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Graf Brockdorff hat die Vergütung und Auslagen erhalten. Im Verfahren wurde eine weitere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für die Einreichung von Anträgen der 20.02.2024 war. Zur Prüfung nachträglich angemeldeten Forderungen ist das schriftliche Prüfungsverfahren angeordnet; ein Widerspruch gegen die Prüfung der Forderungen muss bis zum 25.03.2025 bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma BBL Berlin-Brandenburger Logistik Kontor GmbH, OT Lindenberg, Alte Schulstraße 5-6, 16356 Ahrensfelde wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma BBL Berlin-Brandenburger Logistik Kontor GmbH, OT Lindenberg, Alte Schulstraße 5-6, 16356 Ahrensfelde wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 01.04.2026 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 279/23
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 17.2.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma BBL Berlin-Brandenburger Logistik Kontor GmbH, OT Lindenberg, Alte Schulstraße 5-6, 16356 Ahrensfelde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Gersten , Siegfriedstraße 211, 10365 Berlin wird eine weitere Gläubigerversammlung (§§ 76, 160 InsO) im schriftlic…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma BBL Berlin-Brandenburger Logistik Kontor GmbH, OT Lindenberg, Alte Schulstraße 5-6, 16356 Ahrensfelde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Gersten , Siegfriedstraße 211, 10365 Berlin wird eine weitere Gläubigerversammlung (§§ 76, 160 InsO) im schriftlichen Verfahren mit den Tagesordnungspunkten:
Geltendmachung und Einziehung etwaiger Ansprüche aus anfechtbaren Rechtshandlungen durch den Verwalter. Der Verwalter wird ermächtigt, nach eigenen pflichtgemäßem Ermessen die jeweiligen Ansprüche gerichtlich durchzusetzen und Vergleiche über die einzelnen Forderungen abzuschließen.
angeordnet. Stichtag, der der weiteren Gläubigerversammlung (§ 76 InsO) entspricht, ist der 20.02.2024. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Schriftsätze und Anträge zu den Tagesordnungspunkten einreichen.
Äußert sich kein stimmberechtigter Gläubiger bis zum Stichtag, so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Absatz 1 Satz 3 InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 31.1.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzabteilung
3 IN 279/23
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma BBL Berlin-Brandenburger Logistik Kontor GmbH, OT Lindenberg, Alte Schulstraße 5-6, 16356 Ahrensfelde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Gersten , Siegfriedstraße 211, 10365 Berlin
…
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzabteilung
3 IN 279/23
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma BBL Berlin-Brandenburger Logistik Kontor GmbH, OT Lindenberg, Alte Schulstraße 5-6, 16356 Ahrensfelde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Gersten , Siegfriedstraße 211, 10365 Berlin
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt
Graf Brockdorff
Friedrich-Ebert-Straße 36
14469 Potsdam
wie folgt festgesetzt:
Vergütung: XXX €
Auslagen: XXX €
Umsatzsteuer: XXX €
Gesamtbetrag: XXX €
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der verwalteten Masse zu entnehmen.
Gründe
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage der Berechnung ist die Insolvenzmasse, auf die sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters erstreckt, §§ 11, 1 InsVV.
Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält in der Regel 25 vom Hundert der Vergütung des Insolvenzverwalters nach § 2 Abs. 1 InsVV. Bei der Festsetzung sind Art, Dauer und der Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters zu berücksichtigen (§ 11 Abs. 1, 3 InsVV).
Im vorliegenden Fall liegt der festgesetzten Vergütung eine Masse von XXX Euro zu Grunde.
Hieraus ergibt sich ein Regelsatz von XXX Euro.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht im Normalfall ein Bruchteil von 25% des Regelsatzes zu.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, den angemessenen Bruchteil des Vergütungssatzes auf 115 % Euro festzusetzen.
Die Auslagen waren wie beantragt festzusetzen.
Gemäß § 7 InsVV wurde zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen ein Betrag in Höhe der vom vorläufigen Verwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festgesetzt.
Gegen diesen Beschluss stehen dem Schuldner und dem vorläufigen Verwalter das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 200,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung zu. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Frankfurt (Oder), den 14.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 279/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma BBL Berlin-Brandenburger Logistik Kontor GmbH, OT Lindenberg, Alte Schulstraße 5-6, 16356 Ahrensfelde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Gersten , Siegfriedstraße 211, 10365 Berlin sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen zweier…
3 IN 279/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma BBL Berlin-Brandenburger Logistik Kontor GmbH, OT Lindenberg, Alte Schulstraße 5-6, 16356 Ahrensfelde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Gersten , Siegfriedstraße 211, 10365 Berlin sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen zweier Mitglieder des Interimsgläubigerausschusses festgesetzt worden (§§ 73 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Frankfurt (Oder), 20.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma BBL Berlin-Brandenburger Logistik Kontor GmbH, OT Lindenberg, Alte Schulstraße 5-6, 16356 Ahrensfelde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Gersten, Siegfriedstraße 211, 10365 Berlin wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angeme…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma BBL Berlin-Brandenburger Logistik Kontor GmbH, OT Lindenberg, Alte Schulstraße 5-6, 16356 Ahrensfelde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Gersten, Siegfriedstraße 211, 10365 Berlin wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 25.03.2025 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 279/23
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.