Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BBV Besitz-, Beteiligung- und Verwaltung UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Adresse
Altenberger Str. 64, 01762 Schmiedeberg
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 31072
EUID
DEU1104.HRB31072
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
542 IN 1433/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Eröffnung
28.11.2022
Antrag Vergütung
26.02.2026
Entscheidung
09.04.2026
Schlusstermin Fristende
08.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb, Verwaltung und Vermarktung von Grundstücken und Produktionsanlagen; Erwerb, Verwaltung und Vermarktung von Beteiligungen; Verwaltungs- und Managementdienstleistungen für das eigene und fremde Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BBV Besitz-, Beteiligung- und Verwaltung UG (haftungsbeschränkt) ist am 28.11.2022 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Teilungsmasse von 230.991,89 EUR zugrunde gelegt wurde. Das Verfahren befindet sich nun in der Phase der Schlussverteilung. Der Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter ist gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt worden. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins hatten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum 08.06.2026 Stellung zu nehmen. Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von 2.069.052,83 EUR berücksichtigt worden. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 161.385,93 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1433/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BBV Besitz-, Beteiligung- und Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Altenberger Straße 64, 01762 Schmiedeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 31072
vertreten durch den Geschäftsführer Eckart Fraustadt
vertreten …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1433/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BBV Besitz-, Beteiligung- und Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Altenberger Straße 64, 01762 Schmiedeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 31072
vertreten durch den Geschäftsführer Eckart Fraustadt
vertreten durch den Geschäftsführer Mike Denk
ergeht am 09.04.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter wird gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.
2. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum
08.06.2026
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
.
Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 2.069.052,83 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 161.385,93 EUR zur Verfügung.
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung, die Forderungsanmeldungen und das Verteilungsverzeichnis können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1433/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BBV Besitz-, Beteiligung- und Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Altenberger Straße 64, 01762 Schmiedeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 31072
vertreten durch den Geschäftsführer Eckart Fraustadt
vertreten …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1433/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BBV Besitz-, Beteiligung- und Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Altenberger Straße 64, 01762 Schmiedeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 31072
vertreten durch den Geschäftsführer Eckart Fraustadt
vertreten durch den Geschäftsführer Mike Denk
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:
Das Verfahren wurde am 28.11.2022 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 26.02.2026 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 230.991,89 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von xxx EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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