Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BBVG mbH Bioenergy, Bau & Vertriebsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Breite Straße 32, 06542 Allstedt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 23907
EUID
DEW1215.HRB23907
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 140/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Olaf Spiekermann
Termine & Fristen
Vergütungsantrag
21.08.2025
Beschluss Festsetzung Vergütung
29.09.2025
Stichtag Prüfung nachträglicher Forderungen
03.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Hochbau-, Tiefbau- und Ausbauleistungen sowie der Verkauf und Vertrieb von Gebäuden und Grundstücken sowie schlüsselfertiges Bauen; Im- und Export von energetischen Anlagen, Anlagenteilen, Haus und Hausbestandteilen; Bau und Vertrieb von energetischen Anlagen, Anlagenteilen die zur Energiegewinnung (Wärme und Strom ) dienen und Bau, Vertrieb und Sanierung von energetischen Häusern bzw. Hausbestandteilen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BBVG mbH Bioenergy, Bau & Vertriebsgesellschaft mbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann hat seinen Vergütungsantrag vom 21.08.2025 eingereicht. Das Gericht hat die Festsetzung der Vergütung und Auslagen durch Beschluss vom 29.09.2025 vorgenommen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Eine Bruchteilsvergütung in Höhe von 25 % sowie Zuschläge für Erschwernisse wurden gewährt. Zudem wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 03.09.2026 festgelegt, bis zu dem Widersprüche gegen diese Forderungen eingereicht werden müssen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 140/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BBVG mbH Bioenergy, Bau & Vertriebsgesellschaft mbH, Breite Gasse 32, 06542 Allstedt (AG Stendal, HRB 23907), vertr. d.: 1. Steffen Köhler, Hinter dem Gotthelf 16, 55246 Mainz-Kostheim, (Geschäftsführer), 2. Igor Zaslawskij, Parkstraße 25, 65189 Wiesbaden, (…
59 IN 140/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BBVG mbH Bioenergy, Bau & Vertriebsgesellschaft mbH, Breite Gasse 32, 06542 Allstedt (AG Stendal, HRB 23907), vertr. d.: 1. Steffen Köhler, Hinter dem Gotthelf 16, 55246 Mainz-Kostheim, (Geschäftsführer), 2. Igor Zaslawskij, Parkstraße 25, 65189 Wiesbaden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 21.08.25 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand für Erschwernisse bei der Immobilienverwaltung und durch den unkooperativen Geschäftsführer und eine unvollständige Buchführung.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 25.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 140/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BBVG mbH Bioenergy, Bau & Vertriebsgesellschaft mbH, Breite Gasse 32, 06542 Allstedt (AG Stendal, HRB 23907), vertr. d.: 1. Steffen Köhler, Hinter dem Gotthelf 16, 55246 Mainz-Kostheim, (Geschäftsführer), 2. Igor Zaslawskij, Parkstraße 25, 65189 Wiesbaden, (…
59 IN 140/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BBVG mbH Bioenergy, Bau & Vertriebsgesellschaft mbH, Breite Gasse 32, 06542 Allstedt (AG Stendal, HRB 23907), vertr. d.: 1. Steffen Köhler, Hinter dem Gotthelf 16, 55246 Mainz-Kostheim, (Geschäftsführer), 2. Igor Zaslawskij, Parkstraße 25, 65189 Wiesbaden, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Halle (Saale) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 30 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 21.08.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 23.936,56 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. Zuschläge in Höhe von insgesamt 30 % für folgende Erschwernisse sind nach gerichtlicher Auffassung nicht zu beanstanden:
a) Unkooperativer Schuldner / ungeordnete Geschäftsunterlagen
b) Immobilienverwaltung
c) Anfechtungsvorbereitung
d) Mehrere Betriebsstätten
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 29.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 140/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BBVG mbH Bioenergy, Bau & Vertriebsgesellschaft mbH, Breite Gasse 32, 06542 Allstedt (AG Stendal, HRB 23907), vertr. d.: 1. Steffen Köhler, Hinter dem Gotthelf 16, 55246 Mainz-Kostheim, (Geschäftsführer), 2. Igor Zaslawskij, Parkstraße 25, 65189 Wiesbaden, (…
59 IN 140/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BBVG mbH Bioenergy, Bau & Vertriebsgesellschaft mbH, Breite Gasse 32, 06542 Allstedt (AG Stendal, HRB 23907), vertr. d.: 1. Steffen Köhler, Hinter dem Gotthelf 16, 55246 Mainz-Kostheim, (Geschäftsführer), 2. Igor Zaslawskij, Parkstraße 25, 65189 Wiesbaden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.09.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 22.06.2026
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