Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
B.D. Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Mühlenstraße 10, 37154 Northeim
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 206883
EUID
DEP2204.HRB206883
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henning Jung
Adresse
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel
Telefon
0561/3166311
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.03.2026 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Pflasterarbeiten, Baggerarbeiten, Abbrucharbeiten, Telekommunikationsbau und das Verlegen von Leerrohren, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der B.D. Bau GmbH, Northeim, ist am 23.03.2026 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Jung, Kassel, bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 7/26 NOM: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der B.D. Bau GmbH, Mühlenstraße 10, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 206883), vertr. d.: Perparim Dacaj, (Geschäftsführer), ist am 23.03.2026 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der An…
71 IN 7/26 NOM: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der B.D. Bau GmbH, Mühlenstraße 10, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 206883), vertr. d.: Perparim Dacaj, (Geschäftsführer), ist am 23.03.2026 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Jung, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: h.jung@westhelleundpartner.eu bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 23.03.2026
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