Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BDM Zeitarbeit GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Föhrenstraße 7, 90482 Nürnberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRB 8811
EUID
DED3310V.HRB8811
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 52/20
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Joachim Exner
Adresse
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Termine & Fristen
Vergütungsantrag
19.06.2024
Beschluss Vergütungsfestsetzung
10.09.2024
Forderungsanmeldefrist Ende
08.08.2025
Widerspruchsfrist Ende
29.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gewerbliche Überlassung von Arbeitnehmern für Produktions-, Montage- und Bürotätigkeiten an Industrie, Handel und Handwerk, sowie die Erbringung solcher Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BDM Zeitarbeit GmbH ist eröffnet. Die Schuldnerin hat ihren Sitz in Lutzingen und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 8811 eingetragen. Der bisherige Geschäftsführer Maier Hans-Jürgen ist verstorben. Im aktuellen Verfahrensschritt erfolgt die Prüfung der bis zum 08.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, den Forderungsanmeldungen bis zum 29.08.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BDM Zeitarbeit GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Joachim Exner hat am 19.06.2024 einen Vergütungsantrag gestellt, dessen Festsetzung durch Beschluss vom 10.09.2024 erfolgt ist. Die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht worde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BDM Zeitarbeit GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Joachim Exner hat am 19.06.2024 einen Vergütungsantrag gestellt, dessen Festsetzung durch Beschluss vom 10.09.2024 erfolgt ist. Die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden gewöhnliche Insolvenzforderungen nachträglich angemeldet. Die Prüfung dieser Forderungen für den Zeitraum bis zum 08.08.2025 erfolgt im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 29.08.2025 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; widerspruchslose Forderungen gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 52/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BDM Zeitarbeit GmbH, Föhrenstraße 7, 90482 Nürnberg, derzeit: Frühlingstraße 15, 89440 Lutzingen, vertreten durch den Geschäftsführer Maier Hans-Jürgen, verstorben am 23.11.2022
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 8811
- Schuldnerin -
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1. Di…
IN 52/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BDM Zeitarbeit GmbH, Föhrenstraße 7, 90482 Nürnberg, derzeit: Frühlingstraße 15, 89440 Lutzingen, vertreten durch den Geschäftsführer Maier Hans-Jürgen, verstorben am 23.11.2022
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 8811
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 08.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28-39 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 11.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 52/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BDM Zeitarbeit GmbH, Föhrenstraße 7, 90482 Nürnberg, derzeit: Frühlingstraße 15, 89440 Lutzingen, vertreten durch den Geschäftsführer Maier Hans-Jürgen, verstorben am 23.11.2022
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 8811
- Schuldnerin -
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Das G…
IN 52/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BDM Zeitarbeit GmbH, Föhrenstraße 7, 90482 Nürnberg, derzeit: Frühlingstraße 15, 89440 Lutzingen, vertreten durch den Geschäftsführer Maier Hans-Jürgen, verstorben am 23.11.2022
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 8811
- Schuldnerin -
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Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 19.06.2024 zu entscheiden. Vor Entscheidung sind der Schuldner und die Insolvenzgläubiger zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 26.08.2024 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Nürnberg eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 12.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 52/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BDM Zeitarbeit GmbH, Föhrenstraße 7, 90482 Nürnberg, derzeit: Frühlingstraße 15, 89440 Lutzingen, vertreten durch den Geschäftsführer Maier Hans-Jürgen, verstorben am 23.11.2022
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 8811
- Schuldnerin -
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Die V…
IN 52/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BDM Zeitarbeit GmbH, Föhrenstraße 7, 90482 Nürnberg, derzeit: Frühlingstraße 15, 89440 Lutzingen, vertreten durch den Geschäftsführer Maier Hans-Jürgen, verstorben am 23.11.2022
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 8811
- Schuldnerin -
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Die Vergütung samt Zuschläge und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Exner, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 19.06.2024.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 10.09.2024
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