Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bechtolsheim Falkensee GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kaiser-Friedrich-Ring 63, 40547 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 79157
EUID
DER1101.HRB79157
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 61/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.04.2024 , 11:20 Uhr
Eröffnung
06.06.2024 , 10:16 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.07.2024
Berichtstermin
20.08.2024 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
20.08.2024 , 10:30 Uhr
Prüfungsstichtag
06.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Ankauf, Entwicklung und Verkauf einer Immobilie in Falkensee.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bechtolsheim Falkensee GmbH wurde am 11.04.2024 die Anordnung vorläufiger Maßnahmen sowie die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Prof. Dr. Jan Roth getroffen. Das Insolvenzverfahren ist am 06.06.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden, wobei das Verfahren 505 IN 61/24 mit dem Verfahren 505 IN 80/24 verbunden ist. Der Insolvenzverwalter ist Prof. Dr. Jan Roth. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 30.0läufigen 07.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) findet am 20.08.2024 um 10:30 Uhr im Amtsgericht Düsseldorf statt. Die Anmeldungsunterlagen liegen ab dem 06.08.2024 zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf aus.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bechtolsheim Falkensee GmbH ist am 06.06.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 11.04.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Prof. Dr. Jan Roth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung wurde das Verfahr…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bechtolsheim Falkensee GmbH ist am 06.06.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 11.04.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Prof. Dr. Jan Roth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung wurde das Verfahren mit dem Verfahren 505 IN 80/24 verbunden. Prof. Dr. Jan Roth ist zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 30.07.2024 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 20.08.2024 anberaumt worden. Später wurde angeordnet, dass nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden; der Prüfungsstichtag hierfür ist der 06.03.2025. Zudem ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 61/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79157 eingetragenen Bechtolsheim Falkensee GmbH, Kaiser-Friedrich-Ring 63, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philipp …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 61/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79157 eingetragenen Bechtolsheim Falkensee GmbH, Kaiser-Friedrich-Ring 63, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philipp Freiherr von Mauchenheim genannt Bechtolsheim,
ist am 11.04.2024, um 11:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Prof. Dr. Jan Roth, Im Zollhafen 2 - 4, 50678 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
505 IN 61/24
Amtsgericht Düsseldorf, 11.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 61/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79157 eingetragenen Bechtolsheim Falkensee GmbH, Kaiser-Friedrich-Ring 63, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philipp Freiherr von Mauchenheim genannt Bec…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 61/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79157 eingetragenen Bechtolsheim Falkensee GmbH, Kaiser-Friedrich-Ring 63, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philipp Freiherr von Mauchenheim genannt Bechtolsheim,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.06.2024, um 10:16 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zugleich werden die Verfahren 505 IN 61/24 und 505 IN 80/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Prof. Dr. Jan Roth, Im Zollhafen 2 - 4, 50678 Köln.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 20.08.2024, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
505 IN 61/24
Düsseldorf, 06.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 61/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79157 eingetragenen Bechtolsheim Falkensee GmbH, Kaiser-Friedrich-Ring 63, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den gesetzlicher Vertreter Herrn Marco Bauer…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 61/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79157 eingetragenen Bechtolsheim Falkensee GmbH, Kaiser-Friedrich-Ring 63, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den gesetzlicher Vertreter Herrn Marco Bauer
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 10.11.2025.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 eingesehen werden.
505 IN 61/24
Amtsgericht Düsseldorf, 17.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 61/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79157 eingetragenen Bechtolsheim Falkensee GmbH, Kaiser-Friedrich-Ring 63, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philipp Freiherr v…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 61/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79157 eingetragenen Bechtolsheim Falkensee GmbH, Kaiser-Friedrich-Ring 63, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philipp Freiherr von Mauchenheim genannt Bechtolsheim,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
505 IN 61/24
Amtsgericht Düsseldorf, 30.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 61/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79157 eingetragenen Bechtolsheim Falkensee GmbH, Kaiser-Friedrich-Ring 63, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philipp Freiherr v…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 61/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79157 eingetragenen Bechtolsheim Falkensee GmbH, Kaiser-Friedrich-Ring 63, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philipp Freiherr von Mauchenheim genannt Bechtolsheim,
ist am 11.10.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
505 IN 61/24
Amtsgericht Düsseldorf, 15.10.2024
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