Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Carsten Behrens ist eröffnet. Der bisherige Insolvenzverwalter Andreas Korrell ist auf seinen Antrag hin aus wichtigem Grund entlassen worden. Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz ist zum neuen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Vergütung beider Verwalter ist festgesetzt worden, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt wurden. Der verfügbare Massebestand beträgt 62.458,97 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 692.580,55 EUR zu berücksichtigen. Die Durchführung des Prüfungs- und Schlusstermins ist auf den 20.04.2026 vertagt worden. Der Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt worden, wobei ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren für den 05.01.2026 bestimmt wurde. Die Anhörung zur vorzeitigen Erteilung der Restschuldbefreiung erfolgt im schriftlichen Verfahren am 31.07.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
501 IN 5/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Carsten Behrens, geb. am 31.01.1969, Daverdener Straße 116, 27299 Langwedel, Inhaber Autohaus Eduard Behrens, Auf den Mehren 34-36, 28832 Achim (AG Walsrode, HRA 120268), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsste…
501 IN 5/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Carsten Behrens, geb. am 31.01.1969, Daverdener Straße 116, 27299 Langwedel, Inhaber Autohaus Eduard Behrens, Auf den Mehren 34-36, 28832 Achim (AG Walsrode, HRA 120268), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz, Otto-Lilienthal-Str. 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421/515756-0, Fax: 0421/515756-10, Internet: www.bo-oelb.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 62.458,97 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 692.580,55 EUR zu berücksichtigen.
Die Durchführung des Prüfungs- und Schlusstermin wird vertagt auf den 20.04.2026.
Amtsgericht Bremen, 17.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 15.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 501 IN 5/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Carsten Behrens, geboren am 31.01.1969, Daverdener Straße 116, 27299 Langwedel, Inhaber Autohaus Eduard Behrens, Auf den Mehren 34-36, 28832 Achim (AG Walsrod…
Amtsgericht Bremen 15.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 501 IN 5/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Carsten Behrens, geboren am 31.01.1969, Daverdener Straße 116, 27299 Langwedel, Inhaber Autohaus Eduard Behrens, Auf den Mehren 34-36, 28832 Achim (AG Walsrode, HRA 120268),
wird der bisherige Insolvenzverwalter, Adnreas Korrell, Emil-von-Behring-Str. 6, 28207 Bremen, auf seinen eigenen Antrag hin aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt entlassen.
Für das Insolvenzverfahren wird
Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz, Otto-Lilienthal-Str. 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421/515756-0, Fax: 0421/515756-10, Internet: www.bo-oelb.de
zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
Gleichzeitig wird Termin zu einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren mit dem Tagesordnungspunkt Anträge zur eventuellen Wahl einer/s anderen Insolvenzverwalterin/s (§ 57 InsO) bestimmt auf den 12.03.2024.
Entsprechende Anträge zu dem obigen Tagesordnungspunkt müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin, folglich bis zum 11.03.2024, vorliegen.
G r ü n d e:
Der bisherige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 31.01.2024 das Gericht darum gebeten, ihn aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt zu entlassen.
Nachdem das Gericht diesem Antrag entsprochen hat, war ein neuer Insolvenzverwalter zu bestellen.
Der neue Insolvenzverwalter hat dem Gericht gegenüber die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt.
In entsprechender Anwendung des § 57 InsO besteht für die Gläubigerschaft nur in einer der (Neu-)Bestellung des Insolvenzverwalters nachfolgenden Gläubigerversammlung die Möglichkeit, eine(n) andere(n) Insolvenzverwalter/in zu wählen. Es war daher im schriftlichen Verfahren ein Stichtag für die evtl. Stellung entsprechender Anträge zu bestimmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
501 IN 5/19: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Carsten Behrens, geb. am 31.01.1969, Daverdener Straße 116, 27299 Langwedel, Inhaber Autohaus Eduard Behrens, Auf den Mehren 34-36, 28832 Achim (AG Walsrode, HRA 120268), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf …
501 IN 5/19: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Carsten Behrens, geb. am 31.01.1969, Daverdener Straße 116, 27299 Langwedel, Inhaber Autohaus Eduard Behrens, Auf den Mehren 34-36, 28832 Achim (AG Walsrode, HRA 120268), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 15.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
501 IN 5/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Carsten Behrens, geb. am 31.01.1969, Daverdener Straße 116, 27299 Langwedel, Inhaber Autohaus Eduard Behrens, Auf den Mehren 34-36, 28832 Achim (AG Walsrode, HRA 120268), liegen die Voraussetzungen des § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO a. F. vor und es ist über de…
501 IN 5/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Carsten Behrens, geb. am 31.01.1969, Daverdener Straße 116, 27299 Langwedel, Inhaber Autohaus Eduard Behrens, Auf den Mehren 34-36, 28832 Achim (AG Walsrode, HRA 120268), liegen die Voraussetzungen des § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO a. F. vor und es ist über den Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten gemäß § 300 Abs. 1 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren am 31.07.2024.
Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin einen schriftlichen Versagungsantrag zu stellen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 300, 295, 296, 297, 298 InsO).
Amtsgericht Bremen, 31.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 03.11.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 501 IN 5/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Carsten Behrens, geboren am 31.01.1969, Daverdener Straße 116, 27299 Langwedel, Inhaber Autohaus Eduard Behrens, Auf den Mehren 34-36, 28832 Achim (AG Walsrod…
Amtsgericht Bremen 03.11.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 501 IN 5/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Carsten Behrens, geboren am 31.01.1969, Daverdener Straße 116, 27299 Langwedel, Inhaber Autohaus Eduard Behrens, Auf den Mehren 34-36, 28832 Achim (AG Walsrode, HRA 120268),
wird die Vergütung des neuen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz neu festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Mit Antrag vom 25.03.2025 (Bl. 339 f. d. A.) beantragt der nach dem Ausscheiden des vorherigen Insolvenzverwalters bestellte neue Insolvenzverwalter die Vergütung für seine Tätigkeiten im eröffneten Insolvenzverfahren.
Die zur Ermittlung der Regelvergütung zugrunde zulegende Berechnungsgrundlage ergibt sich aus dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Tätigkeiten des neuen Insolvenzverwalters bezieht und beträgt vorliegend 106.416,27 EUR. Daraus ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von *** EUR (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Die Tätigkeiten des das Amt übernehmenden Insolvenzverwalters umfassen lediglich die Prüfung und Übernahme des Geldbestandes vom vorherigen Insolvenzverwalter, die Verteilung der Masse und Erstellung einer Endabrechnung. Bei der Festsetzung der Vergütung ist somit ein Abschlag von der Regelvergütung vorzunehmen, der vorliegend bei der Beantragung der Vergütung seitens des neuen Insolvenzverwalters i.H.v. 90 % berücksichtigt wurde.
Die beantragte Vergütung i.H.v. *** EUR (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt) entspricht damit der Höhe nach der Vergütung, die der vorherige Insolvenzverwalter aufgrund der vorzeitigen Beendigung seines Amtes nicht mehr geltend gemacht hat. Zudem ist die beantragte Vergütung im Hinblick auf die vorzunehmenden Tätigkeiten und den Mehraufwand wegen der Beendigung eines bisher unbekannten Insolvenzverfahrens für angemessen zu erachten und daher antragsgemäß festzusetzen.
Der Insolvenzverwalter hat zudem Anspruch auf einen Ersatz seiner Auslagen sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
501 IN 5/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Carsten Behrens, geb. am 31.01.1969, Daverdener Straße 116, 27299 Langwedel, Inhaber Autohaus Eduard Behrens, Auf den Mehren 34-36, 28832 Achim (AG Walsrode, HRA 120268), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusst…
501 IN 5/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Carsten Behrens, geb. am 31.01.1969, Daverdener Straße 116, 27299 Langwedel, Inhaber Autohaus Eduard Behrens, Auf den Mehren 34-36, 28832 Achim (AG Walsrode, HRA 120268), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 05.01.2026.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des ehemaligen Insolvenzverwalters sowie das Schlussverzeichnis zu erheben.
Die Gläubiger und der Schuldner können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 03.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 03.11.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 501 IN 5/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Carsten Behrens, geboren am 31.01.1969, Daverdener Straße 116, 27299 Langwedel, Inhaber Autohaus Eduard Behrens, Auf den Mehren 34-36, 28832 Achim (AG Walsrod…
Amtsgericht Bremen 03.11.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 501 IN 5/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Carsten Behrens, geboren am 31.01.1969, Daverdener Straße 116, 27299 Langwedel, Inhaber Autohaus Eduard Behrens, Auf den Mehren 34-36, 28832 Achim (AG Walsrode, HRA 120268),
wird die Vergütung des ehemaligen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Korrell festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 106.416,27 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Die Regelvergütung wurde gemäß § 3 Abs. 2 InsVV um Abschläge von insgesamt 10,00 % gekürzt, und zwar für die vorzeitige Beendigung der Tätigkeit als Insolvenzverwalter.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
501 IN 5/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Carsten Behrens, geb. am 31.01.1969, Daverdener Straße 116, 27299 Langwedel, Inhaber Autohaus Eduard Behrens, Auf den Mehren 34-36, 28832 Achim (AG Walsrode, HRA 120268), liegen die Voraussetzungen des § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO a. F. vor und es ist über de…
501 IN 5/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Carsten Behrens, geb. am 31.01.1969, Daverdener Straße 116, 27299 Langwedel, Inhaber Autohaus Eduard Behrens, Auf den Mehren 34-36, 28832 Achim (AG Walsrode, HRA 120268), liegen die Voraussetzungen des § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO a. F. vor und es ist über den Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten gemäß § 300 Abs. 1 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren am 14.10.2024.
Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin einen schriftlichen Versagungsantrag zu stellen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 300, 290 InsO).
Amtsgericht Bremen, 13.09.2024
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