Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Behrens Rolladen- & Sonnenschutzsysteme GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Engelbosteler Damm 126, 30167 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 204220
EUID
DEP2305.HRB204220
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
909 IN 183/24 - 7-
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Udo Müller
Rolle
Sachwalter
Adresse
Hans-Böckler-Allee 20, 30173 Hannover
Telefon
0511 36698-0
Termine & Fristen
Eröffnung
31.05.2024 , 15:43 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.07.2024
Berichtstermin
21.08.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
16.06.2025
Prüfungstermin
23.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung und Vermietung sowie Ankauf und Verkauf von Investitionsgütern und Ausrüstungsgegenständen und Produktionsanlagen sowie Vergabe von Namensrechten und Lizenzen und Produktion und Montage von Sonnenschutz- und Fassadenanlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Behrens Rolladen- & Sonnenschutzsysteme GmbH ist am 31.05.2024 um 15:43 Uhr durch das Amtsgericht Hannover eröffnet worden. Rechtsanwalt Udo Müller ist als Sachwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 08.07.2024. Eine Gläubigerversammlung zum Berichts- und Prüfungstermin fand am 21.08.2024 statt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde zunächst auf den 16.06.2025 und später auf den 23.03.2026 bestimmt. Bis zu diesem Stichtag können Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 183/24 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Behrens Rolladen- & Sonnenschutzsysteme GmbH, Engelbosteler Damm 126, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 204220), vertr. d.: Christoph Bockisch, Elbinger Str. 11, 30823 Garbsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmel…
909 IN 183/24 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Behrens Rolladen- & Sonnenschutzsysteme GmbH, Engelbosteler Damm 126, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 204220), vertr. d.: Christoph Bockisch, Elbinger Str. 11, 30823 Garbsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 13.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 183/24 - 7 -: Über das Vermögen der Behrens Rolladen- & Sonnenschutzsysteme GmbH, Engelbosteler Damm 126, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 204220), vertr. d.: Christoph Bockisch, Elbinger Str. 11, 30823 Garbsen, (Geschäftsführer), ist am 31.05.2024 um 15:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter …
909 IN 183/24 - 7 -: Über das Vermögen der Behrens Rolladen- & Sonnenschutzsysteme GmbH, Engelbosteler Damm 126, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 204220), vertr. d.: Christoph Bockisch, Elbinger Str. 11, 30823 Garbsen, (Geschäftsführer), ist am 31.05.2024 um 15:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Udo Müller, Hans-Böckler-Allee 20, 30173 Hannover, Tel.: 0511 36698-0, Fax: 0511 36698-33.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.07.2024 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 21.08.2024, 11:00 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 04.06.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 183/24 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Behrens Rolladen- & Sonnenschutzsysteme GmbH, Engelbosteler Damm 126, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 204220), vertr. d.: Christoph Bockisch, Elbinger Str. 11, 30823 Garbsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmel…
909 IN 183/24 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Behrens Rolladen- & Sonnenschutzsysteme GmbH, Engelbosteler Damm 126, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 204220), vertr. d.: Christoph Bockisch, Elbinger Str. 11, 30823 Garbsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 10.04.2025
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