Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Behrsing, Katrin
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hafenweg 26a, 48155 Münster
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRA 10885
EUID
DER2713.HRA10885
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
87 IN 29/21
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
20.08.2024
Fristende Stellungnahme
07.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Katrin Behrsing, Inhaberin der Firma Behrsing Co-Working e.K., wird vom Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 87 IN 29/21 geführt. Der Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen ist als Insolvenzverwalter bestellt. Das Gericht hat die Vergütungsfestsetzung des Verwalters bekanntgegeben. Im weiteren Verfahrensverlauf hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Nach Angaben des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO insgesamt 578.507,83 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 6.644,73 EUR zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 07.04.2025 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen, unter anderem zur Schlussrechnung, dem Schlussverzeichnis und dem Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Katrin Behrsing, Inhaberin der Firma Behrsing Co-Working e.K., wird vom Amtsgericht Münster behandelt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen ist bestellt. Im Verfahren wurden verschiedene Beschlüsse ergangen. Zunächst wurde die Vergütung und Auslagen …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Katrin Behrsing, Inhaberin der Firma Behrsing Co-Working e.K., wird vom Amtsgericht Münster behandelt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen ist bestellt. Im Verfahren wurden verschiedene Beschlüsse ergangen. Zunächst wurde die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Später stimmte das Gericht der Schlussverteilung zu, nachdem der Insolvenzverwalter Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range von 578.507,83 EUR gemeldet hatte. Für die Verteilung steht ein Betrag von 6.644,73 EUR zur Verfügung. Ein weiterer Beschluss ordnete die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren an und gab den Beteiligten Gelegenheit bis zum 07.04.2025 Stellung zu nehmen. Zudem sollten nachträglich angemeldete Forderungen mit dem Prüfungsstichtag 20.08.2024 geprüft werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 29/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Katrin Behrsing, Hafenweg 11a, 48155 Münster, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 10885 eingetragenen Firma Behrsing Co-Working e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Keller & …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 29/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Katrin Behrsing, Hafenweg 11a, 48155 Münster, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 10885 eingetragenen Firma Behrsing Co-Working e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Keller & Bauermeister, Rektoratsweg 36, 48159 Münster
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Hafenplatz 4, 48155 Münster
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 216 B eingesehen werden.
87 IN 29/21
Amtsgericht Münster, 07.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 29/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Katrin Behrsing, geboren am 28.10.1974, Hafenweg 11a, 48155 Münster, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 10885 eingetragenen Firma Behrsing Co-Working e.K.
hat das Gericht der Schlussvert…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 29/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Katrin Behrsing, geboren am 28.10.1974, Hafenweg 11a, 48155 Münster, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 10885 eingetragenen Firma Behrsing Co-Working e.K.
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 578.507,83 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 6.644,73 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 216 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
87 IN 29/21
Amtsgericht Münster, 11.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 29/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Katrin Behrsing, Hafenweg 11a, 48155 Münster, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 10885 eingetragenen Firma Behrsing Co-Working e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Keller & …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 29/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Katrin Behrsing, Hafenweg 11a, 48155 Münster, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 10885 eingetragenen Firma Behrsing Co-Working e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Keller & Bauermeister, Rektoratsweg 36, 48159 Münster
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
07.04.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- zum Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind bis zum 07.04.2025 der Antrag zu stellen und die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§ 290 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 216 B aus.
87 IN 29/21
Amtsgericht Münster, 07.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 29/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Katrin Behrsing, geboren am 28.10.1974, Hafenweg 11a, 48155 Münster, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 10885 eingetragenen Firma Behrsing Co-Working e.K.
sollen die nachträglich angemel…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 29/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Katrin Behrsing, geboren am 28.10.1974, Hafenweg 11a, 48155 Münster, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter HRA 10885 eingetragenen Firma Behrsing Co-Working e.K.
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 82 und lfd. Nr. 83 im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 216 B niedergelegt.
87 IN 29/21
Amtsgericht Münster, 30.07.2024
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