Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BELLISSY Deutschland GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Ludwigstraße 180c, 63067 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 110361
EUID
DEM1201.HRB110361
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 82/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Kanzlei
Kanzlei Brinkmann & Partner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/370022-0
Termine & Fristen
Eröffnung
01.04.2025 , 08:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.04.2025
Berichtstermin
15.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Errichtung und der Betrieb von Informations-, Such-, Vergleichs- und Shoppingportalen Im Internet, im In- und Ausland.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BELLISSY Deutschland GmbH ist das Verfahren am 01.04.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathern. Im Rahmen des Verfahrens wurde ein Beschluss vom 30.01.2025 berichtigt, um das zuständige Registergericht korrekt als AG Frankfurt am Main auszuweisen und den vorläufigen Insolvenzverwalter zur Einrichtung eines Insolvenzsonderkontos zu ermächtigen. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen gemäß § 38 InsO bis zum 24.04.2025 schriftlich anzumelden sowie Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Ein Gläubigerversammlungstermin (Berichts-/Prüfungstermin) findet am 15.05.2025 um 10:00 Uhr beim Amtsgericht Offenbach am Main statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 82/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BELLISSY Deutschland GmbH, Heyne Fabrik, Ludwigstraße 180c, 63067 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110361), ist der Beschluss vom 30.01.2025 berichtigt worden.
Statt BELLISSY Deutschland GmbH, Heyne Fabrik, Ludwigstraße 180c, 63067 Offenbach…
8 IN 82/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BELLISSY Deutschland GmbH, Heyne Fabrik, Ludwigstraße 180c, 63067 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110361), ist der Beschluss vom 30.01.2025 berichtigt worden.
Statt BELLISSY Deutschland GmbH, Heyne Fabrik, Ludwigstraße 180c, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 110361) muss es richtig heißen: BELLISSY Deutschland GmbH, Heyne Fabrik, Ludwigstraße 180c, 63067 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110361).
Darüber hinaus wird der Beschluss vom 30.01.2025 hinsichtlich des Tenors wie folgt ergänzt:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main oder dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 12, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 03.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 82/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BELLISSY Deutschland GmbH, Heyne Fabrik, Ludwigstraße 180c, 63067 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110361), vertr. d.: Dr. Marc Cervellini, (Geschäftsführer),hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllu…
8 IN 82/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BELLISSY Deutschland GmbH, Heyne Fabrik, Ludwigstraße 180c, 63067 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110361), vertr. d.: Dr. Marc Cervellini, (Geschäftsführer),hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Offenbach am Main, 04.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 82/25. Am 01.04.2025 um 08:30 Uhr ist über das Vermögen der BELLISSY Deutschland GmbH, Heyne Fabrik, Ludwigstraße 180c, 63067 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110361), vertr. d.: Dr. Marc Cervellini, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rec…
Geschäftsnummer: 8 IN 82/25. Am 01.04.2025 um 08:30 Uhr ist über das Vermögen der BELLISSY Deutschland GmbH, Heyne Fabrik, Ludwigstraße 180c, 63067 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110361), vertr. d.: Dr. Marc Cervellini, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 24.04.2025,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Donnerstag, 15.05.2025, 10:00 Uhr, 18-162 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen
ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweise:
Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 82/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BELLISSY Deutschland GmbH, Heyne Fabrik, Ludwigstraße 180c, 63067 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110361),
Dr. Marc Cervellini
wird heute um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung e…
8 IN 82/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BELLISSY Deutschland GmbH, Heyne Fabrik, Ludwigstraße 180c, 63067 Offenbach am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110361),
Dr. Marc Cervellini
wird heute um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.04.2025
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