Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 88262
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Insolvenzprofil
Benetique GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gladbacher Straße 6, 40219 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 88262
EUID
DER1101.HRB88262
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 11/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
27.08.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungsstichtag
01.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Handel und Vertrieb sowie Logistik für Waren aller Art, insbesondere Luxusbekleidung, Lederwaren, Schmuck und Kosmetika.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benetique GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 505 IN 11/23 anhängig. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführerin Frau Anna Tamiya vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Schritte vollzogen, darunter die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren mit einem Prüfungsstichtag am 01.09.2025. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und den Schlusstermin im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Beteiligten bis zum 21.11.2025 Gelegenheit zur Stellungnahme hatten. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO beliefen sich auf 1.058.365,17 EUR, wofür ein Verteilungsbetrag von 13.531,08 EUR bereitstand. Zudem wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benetique GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 505 IN 11/23 anhängig. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführerin Frau Anna Tamiya vertreten. Im Verlauf des Verfahrens wurden vorläufige Maßnahmen ergriffen, wobei ein vorläufiger Insolvenzverwalter…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benetique GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 505 IN 11/23 anhängig. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführerin Frau Anna Tamiya vertreten. Im Verlauf des Verfahrens wurden vorläufige Maßnahmen ergriffen, wobei ein vorläufiger Insolvenzverwalter tätig war und dessen Vergütung festgesetzt wurde. Ein Termin zur Gläubigerversammlung am 27.08.2024 diente der Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters sowie der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen. Später erfolgte die Anordnung einer schriftlichen Prüfung von Forderungen mit einem Prüfungsstichtag zum 01.09.2025. Das Gericht stimmte der Schlussverteilung zu, für die ein Verteilungsbetrag von 13.531,08 EUR zur Verfügung stand, während Forderungen im Range des § 38 InsO in Höhe von 1.058.365,17 EUR angemeldet waren. Die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters wurde ebenfalls festgesetzt. Schließlich ist das Verfahren nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88262 eingetragenen Benetique GmbH, Gladbacher Straße 6, 40219 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anna Tamiya,
wird angeordnet:
Die n…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88262 eingetragenen Benetique GmbH, Gladbacher Straße 6, 40219 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anna Tamiya,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
505 IN 11/23
Amtsgericht Düsseldorf, 28.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 11/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88262 eingetragenen Benetique GmbH, Gladbacher Straße 6, 40219 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anna Tamiya,
wird nach Vollzug der Sch…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 11/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88262 eingetragenen Benetique GmbH, Gladbacher Straße 6, 40219 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anna Tamiya,
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
505 IN 11/23
Amtsgericht Düsseldorf, 05.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88262 eingetragenen Benetique GmbH, Gladbacher Straße 6, 40219 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anna Tamiya,
sind die Vergütung und…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88262 eingetragenen Benetique GmbH, Gladbacher Straße 6, 40219 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anna Tamiya,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 26.06.2025.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 eingesehen werden.
505 IN 11/23
Amtsgericht Düsseldorf, 22.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88262 eingetragenen Benetique GmbH, Gladbacher Straße 6, 40219 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anna Tamiya,
hat das Gericht der Sc…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88262 eingetragenen Benetique GmbH, Gladbacher Straße 6, 40219 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anna Tamiya,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.058.365,17 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 13.531,08 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
505 IN 11/23
Amtsgericht Düsseldorf, 10.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88262 eingetragenen Benetique GmbH, Gladbacher Straße 6, 40219 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anna Tamiya,
Verfahrensbevollmächti…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88262 eingetragenen Benetique GmbH, Gladbacher Straße 6, 40219 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anna Tamiya,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heidemann Küthe PartGmbB, Cecilienallee 11, 40474 Düsseldorf
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
21.11.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 aus.
505 IN 11/23
Amtsgericht Düsseldorf, 10.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88262 eingetragenen Benetique GmbH, Gladbacher Straße 6, 40219 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anna Tamiya,
sind die Vergütung und…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88262 eingetragenen Benetique GmbH, Gladbacher Straße 6, 40219 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anna Tamiya,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 05.09.2025.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 eingesehen werden.
505 IN 11/23
Amtsgericht Düsseldorf, 11.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88262 eingetragenen Benetique GmbH, Gladbacher Straße 6, 40219 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anna Tamiya,
Verfahrensbevollmächti…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88262 eingetragenen Benetique GmbH, Gladbacher Straße 6, 40219 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anna Tamiya,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heidemann Küthe PartGmbB, Cecilienallee 11, 40474 Düsseldorf
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss eines Vergleichs mit der Geschäftsführerin der Schuldnerin, sowie zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen (§ 177 InsO),
bestimmt auf
Dienstag, 27.08.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
505 IN 11/23
Amtsgericht Düsseldorf, 31.07.2024
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