Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BERA Verschleissteile GmbH, vertr. d. d. GF. Dr. Achim Weidmann
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schengbüchel 4, 53842 Troisdorf
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRB 14898
EUID
DER3208.HRB14898
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
117/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
GF. Dr. Achim Weidmann
Adresse
Schengbüchel 4, 53842 Troisdorf
Termine & Fristen
Bekanntmachungsdatum
28.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb und Handel mit Verschleissteilen für Baumaschinen, speziell für Straßenfräsen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BERA Verschleissteile GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Cuxhaven hat beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern vor der Entscheidung des Gerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben. Die Frist für diese Stellungnahme beträgt zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 117/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BERA Verschleissteile GmbH, vertr. d. d. GF. Dr. Achim Weidmann, Schengbüchel 4, 53842 Troisdorf, geschäftsansässig: Wilhelm-Giese-Str. 5, 27616 Beverstedt (AG Siegburg, HRB 14898), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der …
12 IN 117/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BERA Verschleissteile GmbH, vertr. d. d. GF. Dr. Achim Weidmann, Schengbüchel 4, 53842 Troisdorf, geschäftsansässig: Wilhelm-Giese-Str. 5, 27616 Beverstedt (AG Siegburg, HRB 14898), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 28.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 117/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BERA Verschleissteile GmbH, vertr. d. d. GF. Dr. Achim Weidmann, Schengbüchel 4, 53842 Troisdorf, geschäftsansässig: Wilhelm-Giese-Str. 5, 27616 Beverstedt (AG Siegburg, HRB 14898), ist am 23.09.2024 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögen…
12 IN 117/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BERA Verschleissteile GmbH, vertr. d. d. GF. Dr. Achim Weidmann, Schengbüchel 4, 53842 Troisdorf, geschäftsansässig: Wilhelm-Giese-Str. 5, 27616 Beverstedt (AG Siegburg, HRB 14898), ist am 23.09.2024 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg Schloenbach, Altenwall 23, 28195 Bremen, Tel.: 0421-43059390, Fax: 0421-430593929 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 23.09.2024
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