Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bergmann, Tatjana
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Hauptstraße 44, 67716 Heltersberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Zweibrücken HRA 30461
EUID
DET3403V.HRA30461
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Pirmasens
Aktenzeichen
1 IN 75/19
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Termine & Fristen
Prüfungstermin
28.06.2024
Abtretungsfrist Ende
19.10.2025
Anhörungsfrist Ende
24.11.2025
Restschuldbefreiung erteilt
22.01.2026
Schlussverteilung
15.06.2026
Prüfungstermin
17.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tatjana Bergmann ist eröffnet. Der Schuldnerin ist durch Beschluss vom 22.01.2026 rechtskräftig die Restschuldbefreiung erteilt worden. Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Forderungsprüfungen angeordnet, darunter eine schriftliche Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen am 28.06.2024 sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Insolvenzforderungen am 17.08.2026. Zudem wurde die Schlussverteilung beschlossen und das Verteilungsverzeichnis niedergelegt. Der verfügbare Massebestand betrug 26.419,38 EUR, während Insolvenzforderungen in Höhe von 400.392,38 EUR zu berücksichtigen waren. Die Anhörungsfrist für die Restschuldbefreiung endete am 24.11.2025.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tatjana Bergmann ist eröffnet. Der Schuldnerin wurde durch Beschluss vom 22.01.2026 rechtskräftig die Restschuldbefreiung erteilt. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Forderungsprüfungen angeordnet, darunter eine am 28.06.2024 und eine weitere Prüfung nach Ablauf der…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tatjana Bergmann ist eröffnet. Der Schuldnerin wurde durch Beschluss vom 22.01.2026 rechtskräftig die Restschuldbefreiung erteilt. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Forderungsprüfungen angeordnet, darunter eine am 28.06.2024 und eine weitere Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist am 17.08.2026. Zudem wurde die Schlussverteilung beschlossen, wobei ein Massebestand von 26.419,38 EUR verfügbar war und Insolvenzforderungen in Höhe von 400.392,38 EUR zu berücksichtigen waren. Die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann ist festgesetzt worden. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Restschuldbefreiung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 75/19: In dem Restschuldbefreiungsverfahren der Tatjana Bergmann, geb. am 03.03.1961, Auf dem Aspen 8, 67714 Waldfischbach-Burgalben, Inhaberin der Holzland Apotheke e.K., Hauptstraße 44, 67716 Heltersberg (AG Zweibrücken, HRA 30461), ist der Schuldnerin durch Beschluss vom 22.01.2026 rechtskräftig Restschuldbefre…
1 IN 75/19: In dem Restschuldbefreiungsverfahren der Tatjana Bergmann, geb. am 03.03.1961, Auf dem Aspen 8, 67714 Waldfischbach-Burgalben, Inhaberin der Holzland Apotheke e.K., Hauptstraße 44, 67716 Heltersberg (AG Zweibrücken, HRA 30461), ist der Schuldnerin durch Beschluss vom 22.01.2026 rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt worden.
Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin am 19.03.2020 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Pirmasens, 26.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 1 IN 75/19
In dem Insolvenzverfahren Tatjana Bergmann, geb. am 03.03.1961, Auf dem Aspen 8, 67714 Waldfischbach-Burgalben, Inhaberin der Holzland Apotheke e.K., Hauptstraße 44, 67716 Heltersberg (AG Zweibrücken, HRA 30461), wird die schriftliche Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen angeordnet…
Geschäfts-Nr. 1 IN 75/19
In dem Insolvenzverfahren Tatjana Bergmann, geb. am 03.03.1961, Auf dem Aspen 8, 67714 Waldfischbach-Burgalben, Inhaberin der Holzland Apotheke e.K., Hauptstraße 44, 67716 Heltersberg (AG Zweibrücken, HRA 30461), wird die schriftliche Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO)
Die schriftliche Forderungsprüfung findet statt am: 28.06.2024.
Amtsgericht Pirmasens, 28.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 75/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tatjana Bergmann, geb. am 03.03.1961, Auf dem Aspen 8, 67714 Waldfischbach-Burgalben, Inhaberin der Holzland Apotheke e.K., Hauptstraße 44, 67716 Heltersberg (AG Zweibrücken, HRA 30461), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor d…
1 IN 75/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tatjana Bergmann, geb. am 03.03.1961, Auf dem Aspen 8, 67714 Waldfischbach-Burgalben, Inhaberin der Holzland Apotheke e.K., Hauptstraße 44, 67716 Heltersberg (AG Zweibrücken, HRA 30461), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Pirmasens, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 75/19: In dem Restschuldbefreiungsverfahren der Tatjana Bergmann, geb. am 03.03.1961, Auf dem Aspen 8, 67714 Waldfischbach-Burgalben, Inhaberin der Holzland Apotheke e.K., Hauptstraße 44, 67716 Heltersberg (AG Zweibrücken, HRA 30461), wurde beschlossen:
Die Frist zur Anhörung der Schuldnerin, des Insolvenzverwalte…
1 IN 75/19: In dem Restschuldbefreiungsverfahren der Tatjana Bergmann, geb. am 03.03.1961, Auf dem Aspen 8, 67714 Waldfischbach-Burgalben, Inhaberin der Holzland Apotheke e.K., Hauptstraße 44, 67716 Heltersberg (AG Zweibrücken, HRA 30461), wurde beschlossen:
Die Frist zur Anhörung der Schuldnerin, des Insolvenzverwalters und aller Insolvenzgläubiger wird bestimmt bis zum 24.11.2025. Die Beteiligten haben bis zu dem Ende der Frist die Möglichkeit, sich zu dem Antrag der Schuldnerin auf Erteilung der Restschuldbefreiung zu äußern.
Die Abtretungsfrist endete mit dem 19.10.2025. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Pirmasens, 30.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 75/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tatjana Bergmann, geb. am 03.03.1961, Auf dem Aspen 8, 67714 Waldfischbach-Burgalben, Inhaberin der Holzland Apotheke e.K., Hauptstraße 44, 67716 Heltersberg (AG Zweibrücken, HRA 30461), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf d…
1 IN 75/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tatjana Bergmann, geb. am 03.03.1961, Auf dem Aspen 8, 67714 Waldfischbach-Burgalben, Inhaberin der Holzland Apotheke e.K., Hauptstraße 44, 67716 Heltersberg (AG Zweibrücken, HRA 30461), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Pirmasens zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim, Tel.: 0621-432928-0, Fax: 0621-432928-27, E-Mail: o.spiekermann@brinkmann-partner.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 26.419,38 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 400.392,38 EUR zu berücksichtigen.
Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen
Amtsgericht Pirmasens, 15.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren Tatjana Bergmann, geb. am 03.03.1961, Auf dem Aspen 8, 67714 Waldfischbach-Burgalben, Inhaberin der Holzland Apotheke e.K., Hauptstraße 44, 67716 Heltersberg (AG Zweibrücken, HRA 30461),
wird:
1. die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Insolvenzforderungen am 17.08.2026 angeo…
In dem Insolvenzverfahren Tatjana Bergmann, geb. am 03.03.1961, Auf dem Aspen 8, 67714 Waldfischbach-Burgalben, Inhaberin der Holzland Apotheke e.K., Hauptstraße 44, 67716 Heltersberg (AG Zweibrücken, HRA 30461),
wird:
1. die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Insolvenzforderungen am 17.08.2026 angeordnet,
2. den Gläubigern Gelegenheit gegeben, bis zu dem Stichtag 17.08.2026 , welcher dem Schlusstermin entspricht:
* zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen,
* eventuelle Einwändungen gegen das Schlussverteilungsverzeichnis zu erheben.
Die vorgenannten Unterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung (nur bei Zustimmung zur Schlussverteilung)
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Pirmasens, 15.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 75/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tatjana Bergmann, geb. am 03.03.1961, Auf dem Aspen 8, 67714 Waldfischbach-Burgalben, Inhaberin der Holzland Apotheke e.K., Hauptstraße 44, 67716 Heltersberg (AG Zweibrücken, HRA 30461), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf…
1 IN 75/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tatjana Bergmann, geb. am 03.03.1961, Auf dem Aspen 8, 67714 Waldfischbach-Burgalben, Inhaberin der Holzland Apotheke e.K., Hauptstraße 44, 67716 Heltersberg (AG Zweibrücken, HRA 30461), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Pirmasens eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 10 % herabgesetzt zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.04.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 54.166,00 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Da hier nur zum Teil Verbindlichkeiten aus der gewerblichen Tätigkeit betroffen sind, ist der Vorsteuererstattungsanspruch im Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten Verbindlichkeiten der jeweils geltend gemachten Insolvenzforderungen aufzuteilen (BFH, Urteil vom 15. Februar 2015, Az. V R 44/14). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters 1.710,55 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 52.264,78 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Aufgrund der Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter ist ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz gem. § 3 Abs. 2 InsVV gerechtfertigt. Ein Abschlag in Höhe von 10% ist im hiesigen Verfahren angemessen. Ausgehend von einer Regelvergütung in Höhe von EUR ergibt sich ein Abschlag gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 InsO in Höhe von EUR.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 277,20 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 99 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 30.06.2026
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