Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Berian Gastronomie GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 117456
EUID
DED2601V.HRB117456
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1501 IN 4342/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Beschluss mangels Masse
18.05.2026
Berichtigung
29.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht München hat über den Antrag der Berian Gastronomie GmbH & Co. KG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Die Schuldnerin, vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin BERIAN Holding GmbH, betreibt Gaststätten und Hotels. Das Gericht hat den Antrag mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei bestimmte Voraussetzungen wie eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein sicherer Übermittlungsweg erfüllt sein müssen.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berian Gastronomie GmbH & Co. KG wurde durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 18.05.2026 mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung konnte innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist begann mit der Verkündung, Zuste…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berian Gastronomie GmbH & Co. KG wurde durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 18.05.2026 mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung konnte innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist begann mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 29.06.2026 wurde im Rubrum eine offensichtliche Diktat- oder Schreibversehen berichtigt, indem die Register-Nr. von HRA auf HRB korrigiert wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1501 IN 4342/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Berian Gastronomie GmbH & Co. KG, Balanstraße 64, 81541 München, vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin BERIAN Holding GmbH
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 117456
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Er…
1501 IN 4342/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Berian Gastronomie GmbH & Co. KG, Balanstraße 64, 81541 München, vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin BERIAN Holding GmbH
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 117456
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Erwerb und Betrieb von Gaststätten und Hotels.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1501 IN 4342/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Berian Gastronomie GmbH & Co. KG, Balanstraße 64, 81541 München, vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin BERIAN Holding GmbH
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 117456
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfa…
1501 IN 4342/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Berian Gastronomie GmbH & Co. KG, Balanstraße 64, 81541 München, vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin BERIAN Holding GmbH
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 117456
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
|
Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 18.05.2026 wird
im Rubrum wie folgt berichtigt:
Berian Gastronomie GmbH & Co. KG, Balanstraße 64, 81541 München, vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin BERIAN Holding GmbH
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 117456
|
Gründe:
|
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.
|
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.