Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 207712
EUID
DEF1103R.HRB207712
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36b IN 150/22
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Einwendungsfrist Gläubigerversammlung
24.02.2025
Widerspruchsfrist Forderungsanmeldung
03.03.2026
Einwendungsfrist Schlussverzeichnis
17.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt) sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin sowie Zuschläge für die Betriebsfortführung und Sanierung (Asset Deal) festgesetzt. Am 10.02.2025 wurde ein schriftliches Verfahren zur Entscheidung der Gläubigerversammlung über die Nichtverfolgung von Ansprüchen gegen die Geschäftsführer durchgeführt, wobei die Einwendungsfrist am 24.02.2025 endete. Im Februar 2026 erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren. Für den Abschluss des Verfahrens ist ein Schlusstermin vorgesehen, der im schriftlichen Verfahren stattfindet. Die Frist für Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung endet am 17.007.2026. Derzeit stehen Forderungen in einer Gesamthöhe von 390.083,75 EURO einem Massebestand von 135.241,27 EURO gegenüber.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 150/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Kirchner und Alexandra Westphal,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 207712 B
- …
36b IN 150/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Kirchner und Alexandra Westphal,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 207712 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 16.04.2026 beschlossen:
Die Regelvergütung gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 2 InsVV und Auslagen gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 8 InsVV der vorläufigen Insolvenzverwalterin wurden aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 89.968,02 EURO nebst Umsatzsteuer gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Der von der Insolvenzverwalterin geltend gemachte Zuschlag in Höhe von 22,5 % für den Mehraufwand durch die Betriebsfortführung wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 150/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Kirchner und Alexandra Westphal,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 207712 B
- …
36b IN 150/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Kirchner und Alexandra Westphal,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 207712 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 16.04.2026 beschlossen:
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenen Zustellungen ab der elften Zustellung der Insolvenzverwalterin wurden aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 181.430,62 EURO nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Die von der Insolvenzverwalterin geltend gemachten Zuschläge in Höhe insgesamt 87 % für den Mehraufwand durch die übertragene Sanierung (Verkauf des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin im Ganzen im Rahmen eines Asset Deals), die Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten einschließlich Kündigungsschutzklagen sowie die Abwehr von Rückforderungsansprüchen wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 150/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Kirchner und Alexandra Westphal,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 207712 B
…
36b IN 150/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Kirchner und Alexandra Westphal,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 207712 B
- Schuldnerin -
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Die Insolvenzverwalterin hat für die Durchführung der mit Beschluss vom 31.12.2021 angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung ihren Antrag auf Festsetzung ihrer Regelvergütung gemäß §§ 2, 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 89.968,02 EURO nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % eingereicht.
Im Rahmen des Antrages auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde ein Zuschlag in Höhe von 22,5 % für den Mehraufwand durch die Betriebsfortführung geltend gemacht.
Die Beteiligten haben im Rahmen des Ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb eines Monats ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen.
Der Antrag der Verwalterin auf Festsetzung ihrer Vergütung für die Durchführung der vorläufigen Insolvenzverwaltung liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Ferner hat die Insolvenzverwalterin Schlussrechnung gelegt und ihren Antrag auf Festsetzung ihrer Regelvergütung gemäß § 2 InsVV sowie der Auslagenpauschale gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 181.430,62 EURO eingereicht. Im Rahmen des Antrages auf Festsetzung der Vergütung wurden Zuschläge in Höhe insgesamt 87 % für den Mehraufwand durch die übertragene Sanierung (Verkauf des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin im Ganzen im Rahmen eines Asset Deals), die Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten einschließlich Kündigungsschutzklagen sowie die Abwehr von Rückforderungsansprüchen geltend gemacht.
Die Beteiligten haben im Rahmen des Ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb eines Monats ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen.
Der Antrag des Verwalters auf Festsetzung seiner Vergütung sowie seiner Auslagen liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 150/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Kirchner, Brigitte Lorenz und Alexandra Westphal,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-N…
36b IN 150/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Kirchner, Brigitte Lorenz und Alexandra Westphal,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 207712 B
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 10.02.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 10.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44 und 45 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 150/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Kirchner und Alexandra Westphal,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 207712 B
…
36b IN 150/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Kirchner und Alexandra Westphal,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 207712 B
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 22.05.2026 beschlossen:
1. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.07.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 390.083,75 EURO zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 135.241,27 EURO gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 150/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Kirchner und Alexandra Westphal,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 207712 B
…
36b IN 150/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Kirchner und Alexandra Westphal,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 207712 B
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 22.05.2026 beschlossen:
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 390.083,75 EURO steht ein Betrag von 135.241,27 EURO zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen der Insolvenzverwalterin zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 150/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Kirchner, Brigitte Lorenz und Alexandra Westphal,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-N…
36b IN 150/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Berliner Alltagshelden UG (haftungsbeschränkt), Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Kirchner, Brigitte Lorenz und Alexandra Westphal,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 207712 B
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung der Gläubigerversammlung, dass Ansprüche gegen die Geschäftsführer wegen etwaiger Zahlungen nach Insolvenzreife im Sinne des § 64 S. 1 GmbHG bzw. § 15b InsO nicht weiterverfolgt werden sollen
das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.02.2025 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Der Antrag der Insolvenzverwalterin liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.02.2025
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