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Insolvenzprofil
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
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Die CNC-Zerspanungstechnik und der Vorrichtungsbau sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt.
Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat am 17.06.2026 um 14:26 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bernhard & Reiner GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 75407, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank bestellt worden. Der Schuldnerin ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin sind aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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