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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
ist es, Maßnahmen zur Entlastung des Arbeitsmarktes im Raum Klingenthal zu initiieren,zu organisieren, zu betreuen und selbst durchzuführen. Dazu gehören beispielsweise Projekte zur Schaffung von Arbeitsplätzen bis hin zur Gründung neuer Firmen ebenso wie Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen. Des Weiteren werden touristische Infrastrukturen be- bzw. herausgearbeitet, dabei ist die traditionelle Fertigung von Musikinstrumenten (Kulturerbe), insbesondere Akkordeons und Harmonikas, Musikspielwaren, Lernmittel, Souvenirs, Kofferetuis, Gestaltungselementen, Erzeugnissen und Baugruppen aus Holz und Metall sowie deren Vertrieb und Handel gewollt, unter der Berücksichtigung des Aspektes zur Erfüllung von öffentlichen Aufgaben. Der öffentliche Zweck ist vorrangig gegenüber dem erwerbswirtschaftlichen Ziel seitens der Geschäftsleitung wahrzunehmen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beschäftigungsgesellschaft Klingenthal mit beschränkter Haftung (BGK mbH) ist anhängig. Das Amtsgericht Chemnitz hat mit Beschluss vom 01.06.2026 die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie später die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt. Für den vorläufigen Verwalter wurde eine Regelvergütung in Höhe von 109 % der InsVV-Regelvergütung nebst Zuschlägen und Umsatzsteuer festgesetzt. Für den endgültigen Insolvenzverwalter wurde die Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV nebst Zuschlägen in Höhe von insgesamt 192 % nebst Auslagenpauschale, Auslagenersatz für übertragene Zustellungen sowie Umsatzsteuer antragsgemäß festgesetzt. Gegen die Beschlüsse kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
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