Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 21059
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Beschichtungs-Systeme Justenhofen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Duisburger Straße 385, 45478 Mülheim an der Ruhr
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 21059
EUID
DER1202.HRB21059
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
64 IN 9/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Jürgen Justenhofen
Adresse
Essener Straße 105, 45470 Mülheim an der Ruhr
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
22.05.2024
Prüfungstermin
13.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
ist der Vertrieb von Beschichtungssystemen, vorwiegend von Industrieböden und Gewerbeflächen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beschichtungs-Systeme Justenhofen GmbH ist beim Amtsgericht Duisburg anhängig. Am 22.05.2024 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 13.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 9/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 21059 eingetragenen Beschichtungs-Systeme Justenhofen GmbH, Duisburger Straße 385, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Jürgen J…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 9/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 21059 eingetragenen Beschichtungs-Systeme Justenhofen GmbH, Duisburger Straße 385, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Jürgen Justenhofen, Essener Straße 105, 45470 Mülheim an der Ruhr
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
64 IN 9/22
Amtsgericht Duisburg, 02.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 9/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 21059 eingetragenen Beschichtungs-Systeme Justenhofen GmbH, Duisburger Straße 385, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Jürgen J…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 9/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 21059 eingetragenen Beschichtungs-Systeme Justenhofen GmbH, Duisburger Straße 385, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Jürgen Justenhofen, Essener Straße 105, 45470 Mülheim an der Ruhr
ist am 22.05.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
64 IN 9/22
Amtsgericht Duisburg, 22.05.2024
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