Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Best-Event GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Kopernikusstraße 40, 63071 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 50778
EUID
DEM1114.HRB50778
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 184/23
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
06.10.2025
Schlusstermin
18.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Organisation und Ausrichtung von Veranstaltungen mit Tanz- und Musikdarbietungen, die Ausrichtung von Firmenfeiern, Hochzeitsfeiern, Businessevents sowie die Bereitstellung von Cateringleistungen und das Event-Catering.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Best-Event GmbH sind verschiedene Verfahrensschritte erfolgt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei die Widerspruchsfrist für Gläubiger am 06.10.2025 endet. Im weiteren Verlauf wurden die Vergütung und die Auslagen sowohl des vorläufigen Insolvenzverwalters als auch des Insolvenzverwalters durch das Insolvenzgericht Offenbach am Main festgesetzt. Die Verteilung der Masse soll mit Genehmigung des Insolvenzgerichts vorgenommen werden, wobei ein verfügbarer Massebestand von 10.848,71 EUR (abzüprobliche Kosten) festgestellt wurde. Die Summe der festgestellten Forderungen beträgt 189.647,55 EUR. Zudem wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und ein schriftlicher Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung sowie zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände ist angeordnet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 184/23: In dem Insolvenzverfahren Best-Event GmbH, Kopernikusstr. 40, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 50778),
vertreten durch:
1. Javed Ansar, Schaafgasse 2, 64347 Griesheim, (Geschäftsführer),
2. Ala Javed, Kopernikusstraße 40, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wird das schriftlic…
AZ: 8 IN 184/23: In dem Insolvenzverfahren Best-Event GmbH, Kopernikusstr. 40, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 50778),
vertreten durch:
1. Javed Ansar, Schaafgasse 2, 64347 Griesheim, (Geschäftsführer),
2. Ala Javed, Kopernikusstraße 40, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs.2 InsO).
Zudem wird schriftlicher Schlusstermin zur
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 18.05.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 13.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 184/23:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Best-Event GmbH, Kopernikusstr. 40, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 50778), vertr. d.: 1. Javed Ansar, Schaafgasse 2, 64347 Griesheim, (Geschäftsführer), 2. Ala Javed, Kopernikusstraße 40, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), sol…
AZ: 8 IN 184/23:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Best-Event GmbH, Kopernikusstr. 40, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 50778), vertr. d.: 1. Javed Ansar, Schaafgasse 2, 64347 Griesheim, (Geschäftsführer), 2. Ala Javed, Kopernikusstraße 40, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), soll mit Genehmigung des Insolvenzgericht die Verteilung vorgenommen werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 10.848,71 EUR, abzüglich der Honorarkosten und Auslagen des Insolvenzverwalters und der Gerichtskosten. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 189.647,55 EUR. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Verfahrensbeteiligten niedergelegt.
Offenbach am Main, 13.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 184/23:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Best-Event GmbH, Kopernikusstr. 40, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 50778), vertr. d.: 1. Javed Ansar, Schaafgasse 2, 64347 Griesheim, (Geschäftsführer), 2. Ala Javed, Kopernikusstraße 40, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),, wu…
AZ: 8 IN 184/23:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Best-Event GmbH, Kopernikusstr. 40, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 50778), vertr. d.: 1. Javed Ansar, Schaafgasse 2, 64347 Griesheim, (Geschäftsführer), 2. Ala Javed, Kopernikusstraße 40, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),, wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstr. 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach, 13.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 184/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Best-Event GmbH, Kopernikusstr. 40, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 50778), vertr. d.: 1. Javed Ansar, Schaafgasse 2, 64347 Griesheim, (Geschäftsführer), 2. Ala Javed, Kopernikusstraße 40, 63071 Offenbach am Main, (Geschäft…
Geschäftsnummer: 8 IN 184/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Best-Event GmbH, Kopernikusstr. 40, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 50778), vertr. d.: 1. Javed Ansar, Schaafgasse 2, 64347 Griesheim, (Geschäftsführer), 2. Ala Javed, Kopernikusstraße 40, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
3. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
4. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt 9.990,75 EURO.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung oder Minderung der Grundvergütung vorgenommen werden.
Vorliegend besteht gem. § 10 i. V. m. § 2 Absatz 2 InsVV Anspruch auf die Mindestvergütung i.H.v. 1.000,- EUR zzgl. der entsprechenden Erhöhung für die zu berücksichtigenden Gläubiger zu (s. a. BGH, Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08).
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die vom Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 300,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 13.03.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 184/23. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Best-Event GmbH, Kopernikusstr. 40, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 50778), vertr. d.: 1. Javed Ansar, Schaafgasse 2, 64347 Griesheim, (Geschäftsführer), 2. Ala Javed, Kopernikusstraße 40, 63071 Offenbach am Main, (Geschäft…
Geschäftsnummer: 8 IN 184/23. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Best-Event GmbH, Kopernikusstr. 40, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 50778), vertr. d.: 1. Javed Ansar, Schaafgasse 2, 64347 Griesheim, (Geschäftsführer), 2. Ala Javed, Kopernikusstraße 40, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
3. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
4. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gemäß § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Absatz 2 InsVV.
Im vorliegenden Verfahren war bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Berechnungsmasse in Höhe von 11.974,13 EURO auszugehen.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Der Insolvenzverwalter kann gem. § 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der im ersten Jahr 15 % danach 10% der gesetzlichen Vergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des Insolvenzverwalters beträgt.
Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten.
Zusätzlich zur Vergütung und den Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 13.03.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 184/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Best-Event GmbH, Kopernikusstr. 40, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 50778), vertr. d.: 1. Javed Ansar, Schaafgasse 2, 64347 Griesheim, (Geschäftsführer), 2. Ala Javed, Kopernikusstraße 40, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wird di…
8 IN 184/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Best-Event GmbH, Kopernikusstr. 40, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 50778), vertr. d.: 1. Javed Ansar, Schaafgasse 2, 64347 Griesheim, (Geschäftsführer), 2. Ala Javed, Kopernikusstraße 40, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 06.10.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 29.07.2025
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