Vorläufige Maßnahmen Bayern HRB 11401

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Insolvenzprofil

Best People UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Pettenkoferstraße 33, 85084 Reichertshofen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ingolstadt HRB 11401
EUID
DED5701V.HRB11401

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 141/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Dr. Alexander Fridgen
Adresse
Nymphenburger Straße 3b, 80335 München
Telefon
+49 (89) 55066-420
E-Mail

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.03.2024 , 09:30 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Unternehmensberatungen, Interimsmanagement, Recruitings, Trainings und Coachings, soweit diese keinen gesetzlichen Einschränkungen, Auflagen oder Bestimmungen unterliegen; erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Ingolstadt hat am 15.03.2024 über den Antrag der Best People UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen ist am 15.03.2024 um 09:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Alexander Fridgen ist zum Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam, was auch die Einziehung von Außenständen umfasst. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

IN 141/24 | In dem Verfahren über den Antrag d. Best People UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. GF, Pettenkoferstraße 33, 85084 Reichertshofen Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 11401 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur…

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