Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bestattungen Richard Grosser GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hansastr. 65, 49565 Bramsche
Handelsregister
Amtsgericht Osnabrück HRB 19971
EUID
DEP3313.HRB19971
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 49/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer
Adresse
Johanniswall 23, 27283 Verden (Aller)
Telefon
04231-95141-0
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung/Auslagen Antrag
12.03.2025
Beschluss Festsetzung Vergütung
19.03.2025
Anzeige Schlussverteilung
20.03.2025
Stichtag Schlussverteilung
07.05.2025
Aufhebung des Verfahrens
13.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Fortführung des Einzelunternehmens Richard Grosser Bestattungen, Hubert Siemer e.K., eingetragen im Handelsregister Osnabrück unter HRA 1085 (Amtsgericht Bersenbrück) sowie die Durchführung von Bestattungen und aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bestattungen Richard Grosser GmbH ist am 13.02.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Berechnungsmasse bei 44.756,96 EUR lag. Der verfügbare Massebestand betrug 30.299,58 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 39.170,76 EUR zu berücksichtigen waren. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist durch das Amtsgericht Bersenbrück mit Stichtag 07.05.2025 erteilt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 49/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bestattungen Richard Grosser GmbH, Neckarstr. 10, 49565 Bramsche (AG Osnabrück, HRB 19971), vertr. d.: Severin Gatzen, bei Marohn, Sandbach 23, 49565 Bramsche, (Geschäftsführer), ist am 13.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollz…
9 IN 49/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bestattungen Richard Grosser GmbH, Neckarstr. 10, 49565 Bramsche (AG Osnabrück, HRB 19971), vertr. d.: Severin Gatzen, bei Marohn, Sandbach 23, 49565 Bramsche, (Geschäftsführer), ist am 13.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 13.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 49/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bestattungen Richard Grosser GmbH, Neckarstr. 10, 49565 Bramsche (AG Osnabrück, HRB 19971), vertr. d.: Severin Gatzen, bei Marohn, Sandbach 23, 49565 Bramsche, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christia…
9 IN 49/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bestattungen Richard Grosser GmbH, Neckarstr. 10, 49565 Bramsche (AG Osnabrück, HRB 19971), vertr. d.: Severin Gatzen, bei Marohn, Sandbach 23, 49565 Bramsche, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bersenbrück eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.03.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 44.756,96 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 25,20 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 9 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 19.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 49/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bestattungen Richard Grosser GmbH, Neckarstr. 10, 49565 Bramsche (AG Osnabrück, HRB 19971), vertr. d.: Severin Gatzen, bei Marohn, Sandbach 23, 49565 Bramsche, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Gesch…
9 IN 49/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bestattungen Richard Grosser GmbH, Neckarstr. 10, 49565 Bramsche (AG Osnabrück, HRB 19971), vertr. d.: Severin Gatzen, bei Marohn, Sandbach 23, 49565 Bramsche, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bersenbrück zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer, Johanniswall 23, 27283 Verden (Aller), Tel.: 04231-95141-0, Fax: 04231-95141-100 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 30.299,58 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 39.170,76 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bersenbrück, 20.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 49/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bestattungen Richard Grosser GmbH, Neckarstr. 10, 49565 Bramsche (AG Osnabrück, HRB 19971), vertr. d.: Severin Gatzen, bei Marohn, Sandbach 23, 49565 Bramsche, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO)…
9 IN 49/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bestattungen Richard Grosser GmbH, Neckarstr. 10, 49565 Bramsche (AG Osnabrück, HRB 19971), vertr. d.: Severin Gatzen, bei Marohn, Sandbach 23, 49565 Bramsche, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 07.05.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 19.03.2025
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