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Insolvenzprofil
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Herstellung und Vertrieb von Produkten aus Stahl, Edelstahl und Aluminium, insbesondere durch spanlose Verformung sowie Konstruktion und Vertrieb von Rohrendbearbeitungsmaschinen
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der betec Umformtechnik GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ulm. Das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Aalen. Die Verfahrensbeteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 17.06.2026 den Forderungsanmeldungen für nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) schriftlich zu widersprechen. Die Prüfung dieser Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Ein Widerspruch kann nicht per einfacher E-Mail abgegeben werden, sondern erfordert ein unterschriebenes Schreiben oder die Niederschrift bei der Geschäftsstelle. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; widerspruchlose Forderungen gelten als festgestellt.
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